Anpassung der AHV/IV-Renten um 1,9% ab 2005
Eidgenössisches Departement
des Innern
Medienmitteilung
Bern, den 24. September 2004
Anpassung der AHV/IV-Renten um 1,9% ab 2005
Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2005 an
die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten werden daher um 1,9 %
erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des
Lebensbedarfs ausgerichteten Leistungen werden angehoben.
Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des Mischindexes
angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex
entspricht. Die letzte Rentenanpassung erfolgte auf den 1. Januar 2003. 2003
stieg der Preisindex um 0,6 % und der Lohnindex um 1,4 %. Bis Dezember 2004
wird ein Anstieg des Preisindexes um 0,8 % und des Lohnindexes um 0,8 %
erwartet. Diese Entwicklung erfordert eine Anpassung der AHV/IV-Leistungen
um 1,9 %.
Die minimale Altersrente wird von 1'055 auf 1'075 Franken pro Monat und die
Maximalrente von 2'110 auf 2'150 Franken pro Monat erhöht. Der Betrag, der
pro Jahr im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs
eingerechnet wird, beträgt neu 17'640 Franken (bisher 17'300) für
Alleinstehende, 26'460 Franken (bisher 25'950) für Ehepaare und 9'225
(bisher 9'060) Franken für Waisen. Auch die Entschädigungen für Hilflose
werden angepasst.
Die sinkende AHV/IV-Beitragsskala für Selbständigerwerbende und Personen
ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber wird angepasst. Der Betrag der unteren
Grenze ist
8'500 Franken und der der oberen Grenze 51'600 Franken.
Kosten der AHV/IV-Leistungsanpassung
Die Anpassung der AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von rund 722
Millionen Franken, wovon 148 Millionen zu Lasten des Bundes und 38
Millionen zu Lasten der Kantone gehen. Die Anpassung der Höhe der zur
Deckung des Lebensbedarfs ausgerichteten AHV/IV-Ergänzungsleistungen
verursacht zusätzliche Kosten von 9 Millionen Franken, wovon 2 Millionen zu
Lasten des Bundes und 7 Millionen zu Lasten der Kantone gehen.
Minimale Altersrente 1'075 Franken
Maximale Altersrente 2'150 Franken
Monatliche Hilflosenentschädigung AHV mittel:
538 Franken
( im Heim oder zu Hause) schwer:
860 Franken
Monatliche Hilflosenentschädigung IV leicht:
215 Franken
(im Heim) mittel: 538 Franken
schwer: 860 Franken
Monatliche Hilflosenentschädigung IV leicht:
430 Franken
(zu Hause) mittel: 1'075
Franken
schwer: 1'720 Franken
Intensivpflegezuschlag für Minderjährige IV
mindestens 4 Stunden: 430
Franken
mindestens 6 Stunden: 860 Franken
mindestens 8 Stunden: 1'290 Franken
EL-Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf
für Alleinstehende: 17'640
Franken
für Ehepaare: 26'460 Franken
für Waisen: 9'225 Franken
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Anton Streit, Vizedirektor
Kompetenzzentrum Grundlagen
Bundesamt für Sozialversicherung