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Anpassung der AHV/IV-Renten um 1,9% ab 2005

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 24. September 2004

Anpassung der AHV/IV-Renten um 1,9% ab 2005

Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2005 an
die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten werden daher um 1,9  %
erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des
Lebensbedarfs ausgerichteten Leistungen werden angehoben.

Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des Mischindexes
angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex
entspricht. Die letzte Rentenanpassung erfolgte auf den 1. Januar 2003. 2003
stieg der Preisindex um 0,6 % und der Lohnindex um 1,4 %. Bis Dezember 2004
wird ein Anstieg des Preisindexes um 0,8 % und des Lohnindexes um 0,8 %
erwartet. Diese Entwicklung erfordert eine Anpassung der AHV/IV-Leistungen
um 1,9 %.

Die minimale Altersrente wird von 1'055 auf 1'075 Franken pro Monat und die
Maximal­rente von 2'110 auf 2'150 Franken pro Monat erhöht. Der Betrag, der
pro Jahr im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs
eingerechnet wird, beträgt neu 17'640 Franken (bisher 17'300) für
Alleinstehende, 26'460 Franken (bisher 25'950) für Ehepaare und 9'225
(bisher 9'060) Franken für Waisen. Auch die Entschädigungen für Hilflose
werden angepasst.

Die sinkende AHV/IV-Beitragsskala für Selbständigerwerbende und Personen
ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber wird angepasst. Der Betrag der unteren
Grenze ist

8'500 Franken und der der oberen Grenze 51'600 Franken.

Kosten der AHV/IV-Leistungsanpassung

Die Anpassung der AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von rund 722
Mil­lionen Franken, wovon 148 Millionen zu Lasten des Bundes und 38
Millio­nen zu Lasten der Kantone gehen. Die Anpassung der Höhe der zur
Deckung des Lebens­bedarfs ausgerichteten AHV/IV-Ergän­zungsleistungen
verursacht zusätzliche Kosten von 9 Millionen Franken, wovon 2 Millionen zu
Lasten des Bundes und 7 Millionen zu Lasten der Kantone gehen.

Minimale Altersrente              1'075 Franken

Maximale Altersrente              2'150 Franken

Monatliche Hilflosenentschädigung AHV                         mittel:
538 Franken

( im Heim oder zu Hause)                        schwer:
860 Franken

Monatliche Hilflosenentschädigung IV                         leicht:
215 Franken

(im Heim)                        mittel:                         538 Franken

                        schwer:                         860 Franken

Monatliche Hilflosenentschädigung IV                         leicht:
430 Franken

(zu Hause)                        mittel:                        1'075
Franken

                        schwer:                         1'720 Franken

Intensivpflegezuschlag für Minderjährige IV

                        mindestens 4 Stunden:                        430
Franken

                        mindestens 6 Stunden:         860 Franken

                        mindestens 8 Stunden:          1'290 Franken

EL-Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf

                        für Alleinstehende:                        17'640
Franken

                        für Ehepaare:                        26'460 Franken

                        für Waisen:    9'225 Franken

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:                         Tel. 031 322 90 73

                        Anton Streit, Vizedirektor

                        Kompetenzzentrum Grundlagen

                        Bundesamt für Sozialversicherung