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Borkenkäfer und Unwetterschäden: Bundesrat beantragt Nachtragskredite in der Höhe von 13,8 Millionen Franken

Medienmitteilung

Borkenkäfer und Unwetterschäden: Bundesrat beantragt Nachtragskredite in der
Höhe von 13,8 Millionen Franken

Als Folge des Orkans Lothar und des letztjährigen Hitzesommers setzt der
Borkenkäfer auch dieses Jahr den Fichten stark zu. Zur Erhaltung von
betroffenen Schutzwäldern hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments einen
Nachtragskredit von 8 Millionen Franken verabschiedet. Für die Bewältigung
der letzten Schäden aus Unwettern der Jahre 2002 und 2003 beantragt der
Bundesrat zudem 5,8 Millionen Franken. Die Nachtragskredite werden innerhalb
des UVEK kompensiert.

Die von Lothar und dem Hitzesommer 2003 geschwächten Fichten sind auch
dieses Jahr trotz der eher feuchten Witterung im Frühjahr ein gefundenes
Fressen für die Borkenkäfer. Überall dort, wo es angezeigt ist, deren
Weiterverbreitung zu unterbinden, müssen befallene Bäume rasch aus den
Wäldern entfernt werden. Da die Bekämpfung der Borkenkäferschäden mehr
kostet als dieses Jahr Bundesgelder zur Verfügung stehen (18 Millionen
Franken) meldeten die Kantone im August einen Zusatzbedarf von 29 Millionen
Franken.

Der Bundesrat beantragt nun dem Parlament einen Nachtragskredit von 8
Millionen Franken. Auch wenn aufgrund des grossen Spardruckes des Bundes den
Anliegen der Kantone nur teilweise nachgekommen werden kann, lassen sich
damit die wichtigsten Schäden in den Schutzwäldern beheben bzw. eine
Weiterausbreitung des Borkenkäferbefalls stoppen. Diese Konzentration der
Mittel auf den Schutzwald entspricht dem Willen des Parlaments gemäss
Entlastungsprogramm 03 und ist Teil des Waldprogramms Schweiz.

Starke Niederschläge haben im November 02 in ganz Europa massive
Überschwemmungen und riesige Schäden verursacht. Für die Behebung der
letzten Schäden in den Kantonen Graubünden, Appenzell, Tessin, Bern,
Obwalden, St. Gallen und Uri beantragt der Bundesrat dem Parlament 5,8
Millionen Franken. Damit können Wiederherstellungsprojekte fristgerecht
abgeschlossen werden.

Die Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 13,8 Millionen Franken
bedeuten keine Mehrausgaben für den Bund, sondern werden innerhalb des
Budgets des UVEK vollumfänglich kompensiert.

Bern, 22. September 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst