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Bundesrat entscheidet sich grundsätzlich für die Einführung
von biometrischen Daten im Schweizer Pass

 

 

Bern, 15.09.04. Schweizerinnen und Schweizer sollen ab Ende 2005 einen Pass mit biometrischen Daten beantragen können. Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung für die Einführung biometrischer Pässe entschieden. Die Ausstellung solcher Pässe erfolgt vorerst in einem fünf Jahre dauernden Pilotprojekt, während dem Schweizerinnen und Schweizer auf freiwilliger Basis in einer von etwa fünf speziell ausgerüsteten Antragsstellen das biometrische Dokument beantragen können, falls sie dieses tatsächlich brauchen. Parallel dazu werden aber weiterhin auch Pässe ohne biometrische Daten vom Modell 2003 ausgestellt, das Schweizerinnen und Schweizern noch auf Jahre hinaus ein problemloses Reisen erlauben dürfte.

 

Der Bundesrat fällte seinen Entscheid gestützt auf eine Machbarkeitsstudie, die im Bundesamt für Polizei (fedpol) erarbeitet wurde. Aktueller Hintergrund des Beschlusses ist die Forderung der USA, alle ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellten Reisepässe müssten - für eine visumsfreie Einreise in die USA - mit biometrischen Daten versehen sein. Der Bundesrat trägt mit seinem Entscheid aber auch der Tatsache Rechnung, dass sich unabhängig von den US-Forderungen international eine Entwicklung hin zu biometrischen Ausweisen abzeichnet. Diese Entwicklung verfolgt das Ziel, dem Missbrauch von Reisedokumenten entgegenzutreten.

 

Mit dem nun beschlossenen Pilotprojekt soll zum einen gewährleistet werden, dass Schweizerinnen und Schweizer möglichst bald die Möglichkeit haben, in den Besitz eines Passes mit biometrischen Daten zu kommen, wenn sie einen solchen tatsächlich benötigen. Zum andern sollen die Erfahrungen aus dem - auf wenige Antragsstellen beschränkten - Pilotprojekt helfen, die spätere definitive und schweizweite Einführung biometrischer Reiseausweise vorzubereiten. Mit dem Entscheid für ein Pilotprojekt und gegen eine sofortige schweizweite Einführung von biometrischen Pässen will der Bundesrat Fehlinvestitionen verhindern, welche mit einer Technologie zu befürchten wären, mit der es noch keine gefestigten Erfahrungen gibt.

 

Um den rechtzeitigen Start des Pilotprojektes zu ermöglichen, wird der Bundesrat vorab eine Verordnung erlassen. Für die nötigen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen soll dem Bundesrat bis Juni 2005 ein Botschaftsentwurf unterbreitet werden. Die Gesetzgebungs-Arbeiten, die insbesondere dem Datenschutz Rechnung tragen sollen, werden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen.

 

Datenerfassung auf freiwilliger Basis

Im Rahmen des Pilotprojektes erfolgt der Antrag auf einen biometrischen Pass auf freiwilliger Basis, und damit auch die Erfassung der biometrischen Daten. Bei diesen Daten geht es in erster Linie um ein digitalisiertes Gesichtsbild sowie allenfalls um ein zusätzliches Merkmal (vgl. dazu Käst-chen 1). Wer einen Pass mit biometrischen Daten will, muss zuerst auf seiner Einwohnergemeinde vorsprechen, wo eine Identitätsabklärung vorgenommen wird. Dann muss er bei einer der speziell ausgerüsteten Antragsstellen die biometrische Daten erfassen lassen. Wo genau dies möglich sein wird, ist noch festzulegen. Klar ist, dass es etwa fünf dieser Stellen geben soll - verteilt auf alle Landesregionen. Sie werden in Zusammenarbeit mit den Kantonen aufgebaut. Auch bei verschiedenen Schweizer Vertretungen im Ausland sollen biometrische Pässe beantragt werden können.

 

Der biometrische Pass wird mit einem elektronischen Chip ausgerüstet sein, auf dem die biometrischen Daten gespeichert sind. Im Rahmen des Pilotprojektes muss die günstigste Produktionsvariante evaluiert werden; möglich ist auch eine Produktion auf den bestehenden Anlagen des Bundes. Weil bezüglich der technischen Lebensdauer des im Pass eingearbeiteten Chips heute noch Unklarheiten bestehen (vgl. dazu Kästchen 1), ist eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des biometrischen Passes von heute zehn auf fünf Jahre wahrscheinlich.

 

Weiterhin Schweizer Pässe vom Modell 2003

Der aktuelle maschinenlesbare, aber nicht mit Biometrie-Chip ausgerüstete Pass (Modell 2003) wird parallel zum Pilotprojekt weiterhin ausgestellt. Dieser erlaubt Schweizerinnen und Schweizern noch auf Jahre hinaus ein problemloses Reisen in alle Welt. Während der Dauer des Projekts wird es also nicht nötig, und - aufgrund der vorsichtigen Beschränkung auf ein klein dimensioniertes Pilotprojekt - auch nicht möglich sein, allen Schweizerinnen und Schweizern einen biometrischen Pass zur Verfügung zu stellen. Derartige Pässe werden daher in erster Linie jenen Personen ausgestellt, die tatsächlich einen biometrischen Ausweis benötigen - z.B. weil sie nach dem 26. Oktober 2005 in die USA reisen wollen und nicht über einen maschinenlesbaren Pass (Modell 2003) verfügen, welcher vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurde (vgl. dazu Kästchen 2). Das Bundesamt für Polizei geht davon aus, dass in den nächsten Jahren für Reisen in die USA jeweils 50'000 bis 100'000 Anträge auf einen biometrischen Pass gestellt werden. Das Pilotprojekt reicht aus, um diese Nachfrage abzudecken.

 

Für die Durchführung des Pilotprojekts von 2005 bis 2010 wird beim Bund mit Gesamtkosten von rund 14 Mio. Franken gerechnet (3,5 Mio. Investitons-, 4 Mio. Projekt- und 6,5 Mio. Betriebskosten). Um die Kosten für einen mit dieser neuen Technologie ausgerüsteten Pass zu decken, wird die Gebühr für den biometrischen Pass entsprechend neu festgesetzt werden müssen.

 

 

 

Weitere Auskünfte:

Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031  324 13 91

 

Hintergrund-Informationen:

 

Kästchen 1:

 

Stichwort: Biometrie

 

Biometrie als Wissenschaft befasst sich mit dem Zählen und Ausmessen von Körpereigenschaften von Lebewesen. Es geht insbesondere darum, körperliche Merkmale von Personen zu erfassen, auszumessen und zu dokumentieren. Biometrische Merkmale sind zum Beispiel: Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Irismuster, Ohrform, Körpergrösse, Augenfarbe etc. Diese biometrischen Informationen können einen Beitrag zur sicheren Identifikation einer Person leisten. Bereits heute werden in verschiedenen Bereichen (z. B. Zutritt zu Sicherheitsanlagen) biometrische Daten verwendet, die elektronisch verschlüsselt sind.

 

Auch die International Civil Aviation Organization (ICAO), die als UNO-Unterorganisation im Interesse an einer weltweiten Harmonisierung und Erleichterung des Reiseverkehrs Richtlinien und Empfehlungen für Reisedokumente erlässt, hat sich mit den Möglichkeiten befasst, die die moderne Biometrie bietet. Zur Erhöhung der Sicherheit von Reiseausweisen hat sie 2003 festgelegt, dass als obligatorisches biometrisches Merkmal ein Gesichtsbild in Reiseausweise einzubinden ist, das in elektronischer Form gespeichert ist. Die ICAO lässt den Staaten zudem die Wahl, Fingerabdrücke oder ein Irismuster als weitere biometrische Merkmale in Ausweise einzubinden, um so einen zusätzlichen Beitrag zur Missbrauchsbekämpfung zu leisten. Die Schweiz wird diese Möglichkeit im Rahmen des Pilotprojekts ebenfalls prüfen.

 

Die biometrischen Informationen sollen auf einem kontaktlos lesbaren Chip gespeichert werden, der in den Pass eingefügt wird. Die nötigen technischen Standards dazu wurden von der ICAO im Frühjahr 2004 festgelegt. Die grosse praktische Herausforderung wird es sein, den Chip so sicher im Pass unterzubringen, dass er vor Witterungseinflüssen sowie mechanischen und anderen Beschädigungen geschützt ist.


 

Kästchen 2:

 

Stichwort: US-Einreisebestimmungen

 

Für die Einreise in die USA besteht grundsätzlich eine Visumspflicht. Weil die USA ein Interesse an einem erleichterten Reiseverkehr haben, kennen sie das so genannte Visa Waiver Program (VWP). Dieses erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern von zurzeit 27 am Programm beteiligten Staaten (einschliesslich der Schweiz), ohne Visum einzureisen - zu geschäftlichen oder privaten Zwecken für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.

 

Nach Angaben der USA gilt für eine visumsfreie Einreise Folgendes:

 

Einreise in die USA bis zum 26. Oktober 2005 (und darüber hinaus): Der heutige maschinenlesbare Schweizer Pass (Modell 2003) berechtigt bis zum Ende seiner Laufzeit zur visumsfreien Einreise, sofern er vor dem

26. Oktober 2005 ausgestellt worden ist. Achtung: Der alte Schweizer Pass (Modell 1985) genügt bereits ab dem 26. Oktober dieses Jahres nicht mehr für eine visumsfreie Einreise in die USA.

 

Einreise in die USA ab dem 26. Oktober 2005: Schweizerinnen und Schweizer benötigen für eine visumsfreie Einreise in die USA entweder einen Pass mit biometrischen Daten oder einen maschinenlesbaren Pass (Modell 2003), der vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurde.

 

Damit ein Land überhaupt im VWP verbleibt, muss es spätestens ab dem 26. Oktober 2005 über ein Programm/Projekt zur Einführung eines maschinenlesbaren Passes mit biometrischen Daten verfügen. Der Bundesratsentscheid für ein Pilotprojekt ist ein zentraler Schritt zur Erfüllung dieser Bedingung.