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WEF: Unterstützung des Kantons Graubünden

3003 Bern, 15. September 2004

Medieninformation

World Economic Forum 2005 und 2006 in Davos
WEF: Unterstützung des Kantons Graubünden

Der Bundesrat hat beschlossen, die zivilen Behörden während des World
Economic Forum WEF vom 26. bis 30. Januar 2005 (WEF 05) und während des WEF
06 mit bis höchstens 6'500 Armeeangehörigen im Assistenzdienst zu
unterstützen. Des weiteren erachtet der Bundesrat das Gesuch des Bündner
Regierungsrats um Unterstützung durch einen interkantonalen Polizeieinsatz
(IKAPOL) anlässlich des WEF 05 als begründet. Er lädt deshalb alle anderen
Kantonsregierungen ein, dem Kanton Graubünden für das WEF 05 die benötigten
Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen.
Die Bündner Regierung ersuchte den Bundesrat am 1. Juli 2004 um
Unterstützung für die sichere Durchführung des WEF 05. Der Bundesrat hat am
28. Juni 2000 das WEF auf Grund seiner Bedeutung für die Schweiz als
"ausserordentliches Ereignis" qualifiziert. An dieser Einschätzung hat sich
für den Bundesrat nichts geändert.

Für das WEF 05 und das WEF 06 besteht grundsätzlich das Risiko der
Beeinträchtigung der inneren Sicherheit in Form von gewalttätigen
Demonstrationen verbunden mit Plünderungen, von Angriffen auf Personen,
Sabotageaktionen (auch dezentraler Aktionen) oder Terroranschlägen. Die
Bündner Polizeikräfte reichen - selbst bei einer Verstärkung durch andere
Polizeikorps - nicht aus, die Sicherheit des WEF 05 zu garantieren. Deshalb
sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Assistenzdiensteinsatz der
Armee erfüllt. Gemäss dem Prinzip der Subsidiarität liegt die
Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden.

Weil mehr als 2'000 Angehörige der Armee (AdA) zum Einsatz kommen, muss die
Bundesversammlung über den bevorstehenden Einsatz entscheiden. Der
Assistenzdiensteinsatz dauert längstens vom 17. bis 31. Januar 2005. Es
werden Berufs- und Milizformationen im Assistenzdienst bis zu einem
Maximalbestand von 6'500 AdA eingesetzt. Während des WEF 05 wird die
Benützung des schweizerischen Luftraumes über der Region Davos
eingeschränkt.

Analog zum WEF 05 soll die Armee im gleichen Rahmen und Umfang bezüglich der
Aufgaben, des Kräfteansatzes und der Assistenzdienstdauer zugunsten des WEF
06 eingesetzt und der Luftverkehr im gleichen Umfang und Rahmen bezüglich
der räumlichen Ausdehnung und der zeitlichen Dauer eingeschränkt werden.
Rechtliche Vorausssetzung für den beantragten Assistenzdiensteinsatz der
Armee zugunsten des WEF 06 bleiben die Kriterien der Subsidiarität und ein
Gesuch der zivilen Behörden an den Bund. Bei einer Veränderung der
rechtlichen Voraussetzungen bzw. der Bedrohung wird der Bundesrat den
Assistenzdiensteinsatz der Armee zugunsten des WEF 06 redimensionieren.

Der Bund beteiligt sich wie bis anhin mit 80 Prozent an den Kosten des
Zusatzdispositivs zugunsten völkerrechtlich geschützter Personen. Der Anteil
des Bundes begrenzt sich dabei auf 3/8 der kreditwirksamen Kosten des
Kantons Graubünden. Er beläuft sich für die Jahre 2004 bis 2006 auf maximal
3 Mio. Franken pro Jahr. Die Kosten der vom VBS zu erbringenden subsidiären
Leistungen - das heisst die Mehrausgaben im Vergleich zu einem "normalen"
Ausbildungs-Wiederholungskurs, welche die zugunsten des WEF 05 eingesetzten
Formatio¬nen im Jahr 2005 leisten müssten - können mit 2.5 Mio. Franken
beziffert werden. Das VBS geht davon aus, dass seine Aufwendungen im Rahmen
der bewilligten Kredite voraussichtlich aufgefangen werden können. Der
Bundesrat hat das Bundesamt für Polizei mit der Führung des nationalen
Nachrichtenverbundes beauftragt. Der Einsatz der ausserkantonalen
Polizeikräfte soll vom 24. bis zum 30. Januar 2005 dauern.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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EIDG. JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
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