Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Krankenversicherung: Bundesrat verabschiedet Botschaften zur Spitalfinanzierung und Förderung von Managed Care

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 15.9.2004

Krankenversicherung: Bundesrat verabschiedet Botschaften zur
Spitalfinanzierung und Förderung von Managed Care

Der Bundesrat hat die Botschaften zum zweiten Paket der KVG-Revision
zuhanden des Parlaments verabschiedet. Bei der Spitalfinanzierung hält er am
Wechsel von der Objekt- zur Leistungsfinanzierung fest. Ebenfalls sollen die
Kosten der Spitalleistungen je hälftig von Krankenversicherern und Kantonen
getragen werden. Integrierte Versorgungsnetze sollen ferner als zusätzliche
Versicherungsform im Gesetz verankert und damit Managed Care gefördert
werden.

Die Vorschläge zur Spitalfinanzierung und zum Thema Managed Care waren
anlässlich der 2. KVG-Revision mehrheitlich bereits im Parlament beraten
worden und werden nun zum Teil durch neue Elemente ergänzt. Sie sollen auf
den 1.1.2006 in Kraft treten.

Botschaft 2A: Wechsel zur "dual-fixen" Spitalfinanzierung

Der Bundesrat schlägt einen Wechsel von der heutigen Objektfinanzierung zur
Leistungsfinanzierung vor. Künftig wird nicht mehr der Spitalbetrieb als
solcher finanziert, sondern die erbrach­ten Lei­stungen werden vergütet.
Diese Verknüpfung von Leistung und Ver­gü­tung durch z.B. Fall- oder
Abteilungspauschalen schafft Kostentransparenz, indem das Geld dort­hin
geleitet wird, wo die Leistung erbracht wird. Um ge­samt­schweizerische
Ver­glei­che und eine ein­fache Verrechnung zwischen den Kantonen zu
ermöglichen, sollen die Pauschalen auf ge­samt­schwei­zerisch einheitlichen
Strukturen beruhen.

Zudem sollen die Leistungen aller in der kantonalen Planung aufgeführten
Spitäler, unabhängig von ihrer Trägerschaft, je zur Hälfte durch die Kantone
und die Krankenversicherer finanziert werden (dual-fixe Finanzierung). Neu
werden auch die Investitionskosten in diese Finanzierungsregelung
einbezogen. Diese Re­gelung erhöht ebenfalls die Kostentransparenz, indem
die Investitions­kosten gleich wie die Be­triebskosten erfasst und
eingeplant werden müssen.

Die neue Regelung ver­pflichtet die Kantone zu einer Spital­planung, die den
gesamten Bedarf des Kantons an stationären Kapazitäten abdeckt, unbesehen
davon, ob es sich um ein öffentliches oder privates Spital handelt. Den
Kantonen wird eine Frist von zwei Jahren zur Überarbeitung ihrer
Spitalplanung gewährt.

Kurz- bis mittelfristig haben die Reformen Mehrkosten vor allem für die
Kran­kenver­siche­rung zur Folge, weniger für die Kan­tone. Deren Ausmass
kann nur grob geschätzt werden. Längerfristig ist durch eine weitere
Verstärkung der entsprechenden Anreize eine Kostenein­dämmung zu er­warten.
Damit keine abrup­ten Wirkungen entstehen, soll die Einführung der neuen
Regelung gestaffelt erfolgen; dies gilt insbesondere für die kantonalen
Beiträge an in Pri­vat­spitälern erbrachte Leistungen, die erst ein Jahr
nach der Überarbeitung der kantonalen Spitalplanung fällig werden.

Gleichzeitig hat sich der Bundesrat den Auftrag gegeben, innerhalb von drei
Jahren einen Vorschlag für ein so genanntes monistisches Finanzierungssystem
vorzulegen. Bei einem solchen System würde nur noch ein Direktfinanzierer
die Leistungen der Spitäler entschädigen.

Der Übergang zur Leistungsfinanzierung wurde in der Vernehmlassung positiv
aufgenommen. Die dual-fixe Finanzierung wurde nur von einem Teil der
Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet. Als Alternative wurden ein anderer
Verteilschlüssel oder der direkte Übergang zur monistischen Finanzierung
vorgeschlagen. Vor allem die Kantone haben sich gegen die Gleichbehandlung
von öffentlichen und privaten Spitälern ausgesprochen.

Da die dual-fixe Finanzierung in den Räten bereits hohe Akzeptanz fand und
für eine höhere Transparenz und Verstärkung des Wettbewerbs spricht, hält
der Bundesrat an diesem Vorschlag fest. Durch die Verlängerung der Fristen
ist der Bundesrat den Bedenken der Kantone entgegengekommen.

Botschaft 2B: Förderung von Managed Care

In den letzten Jahren hat sich international die Erkenntnis durchgesetzt,
dass für eine qualitativ hoch stehende und wirtschaftliche medizinische
Behandlung integrierte Angebote Vorteile bieten. Bei diesen werden die
Patientinnen und Patienten während des gesamten Diagnose- und
Behandlungsprozesses begleitet und betreut. Zudem werden die Versicherer und
Leistungserbringer in die finanzielle Verantwortung der gesamten Behandlung
mit einbezogen (Managed-Care-Modelle mit Budget-Verantwortung). Der
Bundesrat hält hier an der Freiwilligkeit des Angebotes fest, weil er davon
ausgeht, dass die Vertragsfreiheit zwischen Versicherern und
Leistungserbringern Anreize zum Ausbau des Managed-Care-Angebotes setzen
wird. Die Vernehmlassenden haben die Vorlage mehrheitlich positiv
aufgenommen. Sie stimmen mit dem Bundesrat überein, dass gesetzliche
Grundlagen zur Entwicklung integrierter Versorgungsmodelle zu schaffen sind.

Im Bereich der Medikamente hat der Bundesrat die in der 2. KVG-Revision
vorgeschlagenen Massnahmen aufgenommen. Im Gesetz soll ausdrücklich
verankert werden, dass bei der Verschreibung eines Wirkstoffes ein
preisgünstiges Medikament abgegeben werden muss. Diese Massnahme zur
Eindämmung der Medikamentenkosten wurde von einer grossen Zahl der
Vernehmlassenden begrüsst.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Leiter Kranken- und Unfallversicherung,
Bundesamt für Gesundheit, 031 322 95 05

Botschaften:
http://www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/botschaft_2a.pdf

http://www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/botschaft_2b.pdf