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EJPD schickt Vorentwurf in die Vernehmlassung

 

Bern, 15.09.2004. Werke der Literatur und Kunst sowie damit verbundene Produkte wie Bücher, Tonträger oder Sendungen sollen auch im Zeitalter der Digitaltechnologie angemessen geschützt sein. Das macht eine Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes notwendig. Einen entsprechenden Vorentwurf schickt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement im Auftrag des Bundesrats bis 31. Januar 2005 in die Vernehmlassung.

 

Durch die Revision des Urheberrechtsgesetzes soll das kreative Schaffen gefördert und der rechtliche Rahmen für den elektronischen Handel mit Werken der Literatur und Kunst verbessert werden. Der Bundesrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Massnahmen die vielfältigen Interessen der Kulturschaffenden, der Kulturwirtschaft, der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen sowie der Informationsgesellschaft im Allgemeinen in ausgewogener Weise zu berücksichtigen

 

Die Schwerpunkte der Vorlage betreffen die Einführung

-        des in den Internet-Abkommen vorgesehenen Umgehungsverbots für technische Massnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren. Damit können in digitaler Form verbreitete Werke oder Leistungen sowohl online als auch offline - beispielsweise auf CDs oder DVDs - gegen unerlaubte Verwendungen geschützt werden;

-        eines Schutzes der Nutzer und Konsumenten vor einer missbräuch-lichen Anwendung der technischen Kontrollmöglichkeiten;

-        einer Geräteabgabe, die namentlich den Einzug der Vergütung für das Fotokopieren von Werken in den KMU vereinfachen soll;

-        von neuen Schutzausnahmen für Sendeunternehmen sowie für behinderte Menschen.

 

Die Revision des Urheberrechtsgesetzes verfolgt insbesondere das Ziel, die vom Bundesrat unterzeichneten WIPO-Abkommen von 1996 betreffend das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte zu ratifizieren. Die beiden Verträge legen die Standards für die Anpassung des Schutzes an die neuen Kommunikationstechnologien der Informationsgesellschaft fest und werden deshalb auch Internet-Abkommen genannt.

 

Die Schweiz ist als moderner Industriestaat auf einheitliche Rahmenbedingungen zur Anwendung der globalen Kommunikationstechnologien angewiesen. Mit der Ratifikation der Internet-Abkommen wird sie einen Beitrag zur weltweiten Harmonisierung des Urheberrechtsschutzes leisten.

 

Bei der Umsetzung der Internet-Abkommen wurde zudem die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft berücksichtigt, mit der die Ratifikation dieser Abkommen durch die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft selbst vorbereitet worden ist. Die Revision führt somit auch zu einer Annäherung an den auf Gemeinschaftsebene harmonisierten Urheberrechtsschutz.

 

Die Vernehmlassungsunterlagen können beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, 3003 Bern oder direkt unter http://www.ige.ch/D/jurinfo/j103.shtm bezogen werden.

 

Weitere Auskünfte:

Carlo Govoni, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum,

Tel. 031 322 49 85