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Bentazon und Isoproturon: Anwendungsverbot in der Zone S2

Bentazon und Isoproturon: Anwendungsverbot in der Zone S2

Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Bentazon und Isoproturon
dürfen ab 1. März 2005 in den Grundwasserschutzzonen S2 nicht mehr
angewendet werden. Ihre Grundwassergefährdung wurde einer
Neubeurteilung unterzogen. Die Beurteilungen basieren auf neuen Daten
zum Umweltverhalten und berücksichtigen auch Entscheidungsdokumente der
Europäischen Union (EU).

Vor einiger Zeit hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in
Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL) ein Reevaluationsprogramm zur Beurteilung der
Grundwassergefährdung von Pflanzenschutzmitteln in der
Grundwasserschutzzone S2 initiiert. Beurteilt werden neue Daten zu
Mobilität und Abbaubarkeit unter Anwendung internationaler
Beurteilungsmethoden und Beurteilungkriterien.

Gestützt auf diese Beurteilungen hat das BLW entschieden, dass
Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Bentazon und Isoproturon in
der Grundwasserschutzzone S2 nicht mehr angewendet werden dürfen. Das
Anwendungsverbot ist ab 1. März 2005 gültig. Betroffen davon sind rund
60 Bentazon oder Isoproturon enthaltende Produkte.

Die Übergangsfrist ermöglicht den zuständigen Behörden, die nötigen
Anpassungen der Bewilligungen auszuführen, und den betroffenen
Bewilligungsinhabern, die Produkteinformationen entsprechend zu ändern.
Das Reevaluationsprogramm BLW/BUWAL mit andern Wirkstoffen wird
fortgesetzt.

Martin K. Huber,
 Sektion Pflanzenschutzmittel,
 Tel. 031 322 26 25