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Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2004

EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT FUER AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN

Information

Bern, 8. September 2004

Pressemitteilung

Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der
Schweiz 2004

Der Bundesrat hat den Bericht über die schweizerische Rüstungskontroll- und
Abrüstungspolitik 2004 gutgeheissen. Er erfüllt damit ein Postulat Haering
vom 2. Oktober 2002, in welchem die Regierung aufgefordert wurde, in jeder
Legislaturperiode einen Bericht über die Rüstungskontroll- und
Abrüstungspolitik zu präsentieren.

Die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik (RAP) ist eine Priorität der
Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz. Mit dem Bericht nimmt der
Bundesrat erneut die Gelegenheit wahr, Rahmenbedingungen, Ziele und
Instrumente der schweizerischen RAP in umfassender und kohärenter Form
darzustellen.

Grundsätzliches Ziel der schweizerischen RAP ist internationale Sicherheit
und Stabilität auf möglichst tiefem Rüstungsniveau. Die Schweiz ist
sämtlichen multilateralen Abkommen über Rüstungskontrolle und Abrüstung
beigetreten, die ihr offen stehen. Ausserdem beteiligt sie sich an allen
multilateralen Vereinbarungen, die der Nichtweiterverbreitung von
Massenvernichtungswaffen dienen.

Die Rahmenbedingungen der internationalen RAP sind seit dem Beginn des neuen
Jahrtausends schwieriger geworden, wie sich an den blockierten Verhandlungen
zu diversen Abrüstungsthemen zeigt. Vor diesem Hintergrund bemüht sich die
Schweiz, den relativ geringen Handlungsspielraum ihrer RAP optimal
auszunutzen.

Der Bericht legt die Schwerpunkte der schweizerischen RAP für die kommenden
Jahre fest, u.a. die Unterstützung bei der Umsetzung bestehender Abkommen
sowie Massnahmen zur Abrüstungshilfe. Im Einklang mit ihrem humanitären
Engagement wird sich die Schweiz zudem besonders für die Bekämpfung von
Personenminen, explosiven Kriegsmunitionsrückständen und des illegalen
Handels von Klein- und Leichtwaffen einsetzen. Als Kleinstaat mit Interesse
an einer Einhaltung und Stärkung des Völkerrechts wird sie in erster Linie
für rechtlich bindende multilaterale Rüstungskontroll- und
Abrüstungsmassnahmen eintreten. Schliesslich wird die Schweiz auch weiterhin
eine pragmatische RAP verfolgen, d.h. Lösungen unter­stützen, welche nach
Möglichkeit alle massgeblichen Akteure einbeziehen.

Der vollständige Bericht wird in Kürze auf Internet unter www.eda.admin.ch
abrufbar sein.

Auskünfte:

Andreas Friedrich, EDA, Sektion Rüstungskontrolle und Abrüstung, 031 324 62
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