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Bundesrat beschliesst einen Zwischenschritt und will die Prioritäten in der Verteidigung anpassen

3003 Bern, 8. September 2004

Medieninformation

Umsetzung und Optimierung der Armeereform

Bundesrat beschliesst einen Zwischenschritt und will die Prioritäten in der
Verteidigung anpassen

Der Bundesrat hat das Departement Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
beauftragt, diverse Massnahmen zur Optimierung der Umsetzung der Armeereform
zu prüfen und allenfalls umzusetzen. Diese Massnahmen wurden aufgrund der
Reduzierung der dem VBS zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nötig.

Der Bundesrat hat den Stand der Umsetzungen und der Armeereform zur Kenntnis
genommen. Er hält fest, dass die Armee, ihre im Sinne der Verfassung, des
Militärgesetzes und des Armeeleitbildes gestellten Aufträge erfüllt. Die
Reduktion des VBS-Budgets, die Risiko- und Bedrohungsanalyse sowie die
steigende Bedeutung der subsidiären Einsätze zugunsten der zivilen Behörden
macht jedoch eine Anpassung der Prioritäten im Bereich Verteidigung nötig.

Aus diesem Grund wird das VBS die Kapazitäten zur Erfüllung des
Verteidigungsauftrages reduzieren. Diese werden sich auf den Erhalt der
unerlässlichen Basiskompetenzen für einen allfälligen "Aufwuchs" der Armee
konzentrieren. Mit diesen Massnahmen geht eine Verschiebung der Prioritäten
zugunsten der subsidiären Einsätze einher.
In diesem Rahmen ist das VBS beauftragt, dem Bundesrat und dem Parlament die
für eine Spezialisierung der Armee notwendigen rechtlichen Änderungen
vorzulegen.

Im Bereich der friedensfördernden Einsätze der Armee bekräftigt der
Bundesrat seine Absicht, mittelfristig bis auf Bataillonsstärke auszubauen.

Das VBS wurde ferner beauftragt, Vorschläge zur Ausschöpfung des gesetzlich
zulässigen Durchdiener-Anteils sowie einer allfälligen Erhöhung dieses
Anteil vorzulegen. Weiter soll eine Aufhebung der Wahlfreiheit geprüft und
entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.

Der Bundesrat hat das VBS zudem beauftragt, flankierende Massnahmen zu
prüfen und allenfalls umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise eine - schnell
realisierbare - Reduktion der Anzahl Rekrutierungszentren, eine Aufhebung
der Reserven sowie eine Aufhebung der Teilstreitkräfte.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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