Keine eidgenössische Volksabstimmung am 27. Februar
2005
Der
Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. September 2004 beschlossen, auf eine
eidgenössische Volksabstimmung am 27. Februar 2005 zu verzichten. Der Grund ist
das Fehlen abstimmungsreifer Vorlagen bis zu jenem Zeitpunkt. Das erste Datum
für einen eidgenössischen Urnengang im kommenden Jahr ist somit der 5. Juni.
Welche Abstimmungsvorlagen dannzumal dem Souverän unterbreitet werden, wird der
Bundesrat später entscheiden.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information
& Kommunikation
Bern,
8. September 2004
Für
Rückfragen:
Hans-Urs
Wili, Bundeskanzlei,
Sektion
Politische Rechte
Tel.
031 322 37 49