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Pressemitteilung

Keine eidgenössische Volksabstimmung am 27. Februar 2005

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. September 2004 beschlossen, auf eine eidgenössische Volksabstimmung am 27. Februar 2005 zu verzichten. Der Grund ist das Fehlen abstimmungsreifer Vorlagen bis zu jenem Zeitpunkt. Das erste Datum für einen eidgenössischen Urnengang im kommenden Jahr ist somit der 5. Juni. Welche Abstimmungsvorlagen dannzumal dem Souverän unterbreitet werden, wird der Bundesrat später entscheiden.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information & Kommunikation

Bern, 8. September 2004

Für Rückfragen:

Hans-Urs Wili, Bundeskanzlei,

Sektion Politische Rechte

Tel. 031 322 37 49