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Allgemeine Gebuehrenverordnung des Bundes verabschiedet


MEDIENMITTEILUNG

Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes verabschiedet

08. Sep 2004 (EFD) Die Rechtssicherheit und die Transparenz im Bereich
der Gebührenpflicht soll erhöht werden und die Gebührenpflichtigen
sollen eine Gewähr der Gleichbehandlung erhalten. Zu diesem Zweck hat
der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die neue Allgemeine
Gebührenverordnung des Bundes verabschiedet. Sie soll zusammen mit der
gesetzlichen Grundlage in Artikel 46a des Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Mit der Allgemeinen Gebührenverordnung werden in der Bundesverwaltung
erstmals zentrale Grundsätze der Gebührenerhebung einheitlich auf
Verordnungsebene geregelt. Sie gelten für Verfügungen und
Dienstleistungen der Bundesverwaltung sowie für das Verfahren zum
Gebühreninkasso. Die konkreten Gebührentarife werden hingegen nach wie
vor in einem eigenen Erlass des betreffenden Sachbereichs geregelt.

Auskunft für Medienschaffende:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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