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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Ausweise für Seeleute

Ausweise für Seeleute

Der Bundesrat hat am 8. September 2004 den Bericht über das im Jahre
2003 durch die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) anlässlich ihrer
91. Tagung angenommene Übereinkommen über Ausweise für Seeleute
gutgeheissen. Dieser Bericht kommt zum Schluss, dass dieses
internationale Übereinkommen nicht mit dem schweizerischen positiven
Recht übereinstimmt, und daher von der Schweiz nicht ratifiziert werden
kann.

Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über
Ausweise für Seeleute begründet ein strenges Identifikationssystem mit
dem Ziel, Seeleute besser gegen terroristische Angriffe zu schützen.
Zudem soll dadurch garantiert werden, dass die Seeleute über die für
ihr Wohlbefinden und zur Ausübung ihrer beruflichen Aktivitäten nötige
Mobilität verfügen und die Freiheit des internationalen Handels
gewährleistet bleibt.

Der Bericht des Bundesrates kommt zum Schluss, dass dieses
internationale Übereinkommen aus folgenden Gründen nicht ratifiziert
werden kann:

Das Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter Schweizer Flagge
(Seeschifffahrtsgesetz) müsste umfassend revidiert werden;
Eine komplizierte und teure Datenbank müsste errichtet werden, welche
nur einem Dutzend Schweizer Seeleuten dienen würde.
Der Bericht wird dem Parlament im Jahre 2005 zur Kenntnisnahme
unterbreitet.

Die Dreigliedrige Tripartite Eidgenössischen Kommission für
Angelegenheiten der IAO, eine extraparlamentarische
ausserparlamentarische konsultative Kommission, welche sich aus
VertreterInnen der Verwaltung und der Arbeitnehmer- und der
Arbeitgeberverbände zusammensetzt, ist zu diesem Bericht konsultiert
worden. Die Kommission hat vom Bericht Kenntnis genommen und ihn
genehmigt.

Reto Dürler,
 EDA,
 Schweizerisches Amt für Seeschifffahrt,
 Tel. 031 322 30 69

 seco,
 Internationale Arbeitsfragen,
 Tel. 031 322 28 65