Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten
Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten
Halbjahr 2004
Im ersten Halbjahr 2004 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im zweiten
Halbjahr 2003, nämlich 14'887 gegenüber 15‘954. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 24'060 Anfechtungen hängig, wovon 16‘485
Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 7'151 Fällen (Vorsemester 7‘369), bzw.
43.38 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies
im Einzelnen
Mietzinserhöhungen 913 (925)
Mietzinssenkungen 731 (1‘346)
Anfangsmietzins 159 (155)
Kündigungsschutz 2'171 (1‘949)
Mietzinshinterlegung 416 (374)
Nebenkosten 564 (427)
andere Gründe 2'197 (2'193)
In 3'321 (3‘156) Fällen, bzw. 20.15 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im Einzelnen
Mietzinssenkungen 363 (568)
Mietzinserhöhungen 289 (297)
Anfangsmietzinse 86 (81)
Nebenkosten 274 (226)
andere Gründe 2'309 (1‘984)
In 1'096 (987) Fällen, bzw. 6.65 %, haben die Schlichtungsbehörden
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen
den Kündigungsschutz 813 (679)
und die Mietzinshinterlegung 283 (308)
4'917 (5‘288) Anfechtungen, bzw. 29.83 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbesondere
durch Rückzug oder Nichteintreten 3'997 (4‘426)
durch Schiedsgericht 105 (97)
7'575 (9‘190) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Bundesamt für Wohnungswesen,
Cipriano Alvarez,
Leiter Bereich Recht,
Tel 032 / 654 91 30