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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten
Halbjahr 2004

Im ersten Halbjahr 2004 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im zweiten
Halbjahr 2003, nämlich 14'887 gegenüber 15‘954. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 24'060 Anfechtungen hängig, wovon 16‘485
Fälle erledigt werden konnten.

Bei den erledigten Fällen kam in 7'151 Fällen (Vorsemester 7‘369), bzw.
43.38 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies
im Einzelnen
Mietzinserhöhungen                                     913 (925)
Mietzinssenkungen                                    731 (1‘346)
Anfangsmietzins                                          159 (155)
Kündigungsschutz                                   2'171 (1‘949)
Mietzinshinterlegung                                     416 (374)
Nebenkosten                                               564 (427)
andere Gründe                                        2'197 (2'193)

In 3'321 (3‘156) Fällen, bzw. 20.15 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im Einzelnen
Mietzinssenkungen                                      363 (568)
Mietzinserhöhungen                                     289 (297)
Anfangsmietzinse                                            86 (81)
Nebenkosten                                               274 (226)
andere Gründe                                        2'309 (1‘984)

In 1'096 (987) Fällen, bzw. 6.65 %, haben die Schlichtungsbehörden
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen
den Kündigungsschutz             813 (679)
und die Mietzinshinterlegung     283 (308)

4'917 (5‘288) Anfechtungen, bzw. 29.83 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbesondere
durch Rückzug oder Nichteintreten    3'997 (4‘426)
durch Schiedsgericht                       105    (97)

7'575 (9‘190) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.

Bundesamt für Wohnungswesen,
 Cipriano Alvarez,
 Leiter Bereich Recht,
 Tel 032 / 654 91 30