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Weko: Erläuterungen zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche

Weko: Erläuterungen zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche
Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 21. Oktober 2002 die
Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen
Abreden im Kraftfahrzughandel (Bekanntmachung) erlassen. Diese ist seit
1. November 2002 in Kraft.

Im Rahmen deren Umsetzung ist das Sekretariat der Wettbewerbskommission
veranlasst worden, zu einer bestimmten Anzahl von Fragen Erklärungen zu
liefern, die von den Adressaten der Bekanntmachung aufgeworfen wurden.
Die Weko fasst in diesem Dokument die Antworten auf die häufigsten
Fragen zusammen und veröffentlicht diese in Form der vorliegenden
Erläuterung.

Dr. Patrick Krauskopf
031 323 53 40 / 076 567 14 07
patrick.krauskop@weko.admin.ch