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Zivildienst: Landwirte als Einsatzbetriebe anerkannt

Zivildienst: Landwirte als Einsatzbetriebe anerkannt

Die Zahl der anerkannten Einsatzbetriebe hat zugenommen. Das Angebot an
Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstpflichtige übersteigt die Nachfrage
nach wie vor bei weitem. Die Anzahl eingereichter Gesuche ist im
zweiten Quartal konstant geblieben.

Im ersten Halbjahr 2004 wurden 107 Betriebe neu als Einsatzbetriebe für
den Zivildienst anerkannt. Die überdurchschnittliche Zunahme
(Durchschnitt der Vorjahre: + 40 ) erklärt sich daraus, dass über die
Hälfte landwirtschaftliche Betriebe betreffen. Diese wurden bislang
nicht selbständig als Einzelbetriebe anerkannt, sondern waren als
Einsatzplätze über eine Stiftung vermittelt worden.

Überdurchschnittlich hoch fiel auch die Anzahl Änderungsgesuche aus.
Die Änderungen betreffen vor allem Anpassungen der Pflichtenhefte im
Hinblick auf die ab 1. Juli 2004 geltende Abgabepflicht. Im Übrigen
werden Neuanerkennungen eher zurückhaltend ausgesprochen, da das
Angebot an Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstleistungen nach wie vor
ausreichend ist. Selbst wenn eine Anzahl Einsatzbetriebe auf Grund der
neuen Abgaberegelung auf den Status als Einsatzbetrieb verzichtet, ist
dadurch der Vollzug nicht gefährdet. Bis Ende Juni gingen insgesamt 21
Gesuche um Aberkennung ein, davon 6 begründet mit der Abgabepflicht.

Ende Juni standen total 4'621 Einsatzplätze in 1'328 Einsatzbetrieben
für 8'336 zivildienstpflichtige Personen zur Verfügung. Die Anzahl
verfügter Diensttage für das erste Halbjahr blieb sich mit 153'282
gegenüber dem Vorjahr praktisch gleich. Bis Ende Juni wurde zu total
277'533 Diensttagen, verteilt über das ganze Jahr, aufgeboten. Dies
zeigt, dass trotz der reorganisationsbedingten Umstellungen Anfang Jahr
die Leistungsfähigkeit der Vollzugsorgane voll erhalten blieb.

Der Rückgang der Anzahl eingereichter Zulassungsgesuche hielt auch im
zweiten Quartal an. Ende Juni 2004 waren es 941, 18 Prozent weniger als
in der Vergleichsperiode des Vorjahres. Die Ablehnungsquote betrug für
den gleichen Zeitraum 8.5 Prozent (2003: 8.7 %). Zugenommen haben die
Beschwerden. Ihre Anzahl betrug im ersten Halbjahr 2004 beinahe
gleichviel wie gesamthaft im letzten Jahr, nämlich 70 (2003: 77). Dies
als Folge der Gesetzesrevision, wonach auch das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement Beschwerde gegenüber Entscheiden, sowohl
negativen wie positiven, erheben kann.

Samuel Werenfels,
 Leiter Zivildienst,
 Tel. 033 228 19 90