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Bundesrat lehnt Initiative für ein Gentechnik-Moratorium ab

Bundesrat lehnt Initiative für ein Gentechnik-Moratorium ab

Der Bundesrat spricht sich gegen die Initiative "für Lebensmittel aus
gentechnikfreier Landwirtschaft" aus. Diese verlangt für die Dauer von
fünf Jahren eine Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderte Organismen
(GVO). Wie der Bundesrat in seiner am Mittwoch verabschiedeten
Botschaft ausführt, schützen schon die geltenden Bestimmungen Menschen,
Tiere und die Umwelt umfassend vor Missbräuchen der Gentechnologie. Die
Initiative bringt nach Meinung des Bundesrates keine zusätzliche
Sicherheit, schadet jedoch dem Forschungsstandort Schweiz und belastet
die Aussenhandelsbeziehungen.

Den Initianten und Initiantinnen geht das Gentechnikgesetz, das seit
Anfang Jahr in Kraft ist, zu wenig weit. Sie fordern ein fünfjähriges
Verbot sowohl für den Import wie auch für das Inverkehrbringen
gentechnisch veränderter vermehrungsfähiger Pflanzen, Pflanzenteile und
von Gentech-Saatgut, welche für die landwirtschaftliche, gartenbauliche
oder forstwirtschaftliche Anwendung bestimmt sind. Das Verbot würde
ebenfalls für gentechnisch veränderte Tiere in der Landwirtschaft
gelten. Die Einfuhr von Gentech-Lebensmitteln jedoch untersagt die
Initiative nicht. Sie lässt offen, ob eine "gentechnikfreie"
Landwirtschaft auch entsprechende Verbote bei Futtermitteln, Düngern,
Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln umfassen müsste. Der
Bundesrat geht davon aus, dass dies nicht der Fall ist.

Dem Begehren stellt der Bundesrat entgegen, dass das Gesetz für das
Einführen und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen ein
Bewilligungsverfahren vorschreibt, das vom Vorsorgeprinzip geleitet ist
und auch für den Schutz der landwirtschaftlichen Produktion, ohne GVO
die keine solchen Organismen verwendet, sorgt. Das Moratorium erhöht
die so erreichte Sicherheit faktisch nicht: Die Lebensmittelproduktion
mit Ggentechnisch veränderten Wirbeltieren in der Landwirtschaft sind
ist schon heute verboten. Auch würde ein Bewilligungsverfahren für
Gentechpflanzen mehrere Jahre - und damit vergleichbar ((mindestens
so?)) lange wie das Moratorium - dauern. Bislang Bis heute ist kein
Gesuch für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen eingereicht
worden.

Durch das Moratorium droht der Forschungsstandort Schweiz international
an Ansehen und Interesse zu verlieren. Dies, obwohl die Forschung, und
damit auch Freisetzungsversuche, vom Moratorium nicht direkt betroffen
wären. Die unsicheren Perspektiven könnten Forschende jedoch zur
Abwanderung bewegen und damit zu einem Wissensverlust führen,
befürchtet der Bundesrat. Zudem müssten mit dem wissenschaftlich nicht
fundierten begründeten Einfuhrverbot Schwierigkeiten in den
Aussenhandelsbeziehungen, allenfalls Klagen wegen Verletzung von
Staatsverträgen, in Kauf genommen werden. Der Bundesrat empfiehlt den
eidgenössischen Räten deshalb, die Initiative ohne Gegenvorschlag
abzulehnen.

Medienrohstoff
Botschaft: unter www.bvet.admin.ch>Lebensmittelsicherheit>Gesetzgebung

Olivier Félix,
 Abteilungschef Produktionsmittel,
 BLW,
 Tel. 031 322 25 86

 Stephan Häsler,
 Stellvertretender Direktor,
 BVET,
 Tel. 031 323 84 98

 Georg Karlaganis,
 Abteilungschef Stoffe, Boden, Biotechnologie,
 BUWAL,
 Tel. 079 415 99 62

 Urs Klemm,
 Vizedirektor und Leiter Facheinheit Lebensmittelsicherheit,
 BAG,
 Tel. 031 322 95 03