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Medizinalgas InoMax für Neugeborene: Preisüberwachung untersucht

Medizinalgas InoMax für Neugeborene: Preisüberwachung untersucht

Die Preisüberwachung befasst sich mit dem drohenden Preissprung für das
Medizinalgas Stickoxid, das bei Neugeborenen als Atemhilfe eingesetzt
wird. Sie hat die Vertriebsfirma zur Stellungnahme aufgefordert.
Ausserdem sucht sie zusammen mit Ärzten und Kantonsapothekern nach
einem Weg, um die bisherige Anwendung des Medizinalgases in
Kinderspitälern ohne Preisexplosion weiterzuführen. Die
Preisüberwachung reagiert damit auf die Alarmrufe aus den Spitälern.

Das Medizinalgas Stickstoffmonoxid (NO) wird in kleiner Dosierung seit
Jahren bei Neugeborenen und Kleinkindern mit schweren Atemproblemen
eingesetzt. Zu diesem Zweck konnten die Kinderspitäler das Gas bisher
bei verschiedenen Lieferanten beschaffen und als relativ preisgünstiges
Medizinprodukt einsetzen. Durch die europaweite Patentierung hat ein
schwedisches Unternehmen einen exklusiven Rechtsanspruch für diese
therapeutische Anwendung von Stickoxid bei Säuglingen erlangt. Die
Patentrechte wurden in der Folge an einen deutschen Konzern übertragen.
Zudem wurde aufgrund des neuen Heilmittelgesetzes das bisher als
Medizinprodukt geltende Gas in die Kategorie der Arzneimittel
eingestuft.

Durch diese behördlichen Massnahmen droht nun ein Preissprung: Die neue
Alleinvertreiberin und Patentinhaberin nutzt die neue Reglementierung
zu einem massiven Preisaufschlag, der die Kosten einer Behandlung von
bisher 200 bis 400 Franken auf 4'000 bis 10'000 Franken pro Fall
vervielfachen kann. Diese Kostenexplosion für ein einzelnes Produkt
würde zulasten der Spitäler und Steuerzahler fallen, weil der
Kostenaufwand in der Spitalpauschale integriert ist.

Betroffene Klinikleiter und die Kantonsapotheke Zürich haben die
Bundesbehörden eingeschaltet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat
diese Eingabe am 20. April 2004 an die Preisüberwachung überwiesen.

Die Preisüberwachung hat den Alleinvertreiber für die Schweiz zu einer
Stellungnahme aufgefordert und prüft nun die Möglichkeiten einen
Preissprung zu verhindern. Sie analysiert dabei auch alternative
Lösungsmöglichkeiten, damit das Medizinalgas durch die Spitäler weiter
verwendet werden kann, ohne dass die regulatorisch erzeugte
Monopolsituation zur Realisierung eines derartigen Preissprungs
ausgenützt werden kann. Zu diesem Zweck hat der Preisüberwacher
zusammen mit Spezialisten seines Teams diese Woche Gespräche mit den
leitenden Ärzten der Intensivmedizin des UKBB
(Universitäts-Kinderspital beider Basel) und des Kinderspitals Luzern
sowie einem Vertreter der Kantonsapotheke Zürich geführt. Die Prüfung
der Möglichkeiten zur Verhinderung eines Preissprungs zulasten der
Kinderspitäler ist noch im Gang.

Rudolf Strahm, Preisüberwacher

Rudolf Strahm,
 Preisüberwacher,
 Tel. 079 689 51 01

 Rafael Corazza,
 Stv. des Preisüberwachers,
 Tel. 031 322 21 03/ 031 322 21 01

 Josef Hunkeler,
 wissenschaftlicher Mitarbeiter,
 Tel. 031 322 78 27

 Prof. Dr. med. Jürg Hammer,
 Leitender Arzt der Intensivmedizin und Pneumologie des UKBB,
 Tel. 061 685 65 65

 Dr. med. Thomas Berger,
 Co-Chefarzt Kinderspital Luzern,
 Leiter Intensivstation,
 Tel. 041 205 32 85

 Theoder Sonderegger,
 Spitalapotheker FPH,
 Kantonsapotheke Zürich,
 Tel. 01 255 32 16