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Software nur noch frei und offen?


MEDIENMITTEILUNG

Tagung für die öffentliche Vewaltung zur Open Source Software (OSS) vom
1. September 2004

Software nur noch frei und offen?

01. Sep 2004 (ISB) Die 2. OSS-Tagung "Software nur noch frei und offen?"
zog über 200 Interessierte aus der Bundesverwaltung, den Kantonen und
Gemeinden an. Die Veranstaltung wurde vom Informatikstrategieorgan Bund
(ISB) und der Privaten Hochschule für Wirtschaft (PHW) organisiert und
heute in der BEA expo in Bern durchgeführt.

Die Diskussion über Open Source Software (OSS) - als Alternative zu
herkömmlicher Software (Closed Source Software CSS) - hat sich
normalisiert. Die hitzigen Diskussionen, wie sie noch vor einem Jahr
vorherrschten, sind einer nüchternen Betrachtung gewichen. Neu
interessieren Themen wie Wirtschaftlichkeit, Rechtsaspekte und die
parallele Verwendung von OSS und CSS in Verwaltungen.

Der Informatikrat Bund (IRB) hat anfangs Jahr die OSS-Strategie der
Bundesverwaltung verabschiedet. Wie der Delegierte für die
Informatikstrategie des Bundes, Jürg Römer betont, gelten die Kriterien
zur Beurteilung einer Software genau gleich, ob OSS oder CSS zur Auswahl
steht. Die Informatikdienstleistungen sollen wirtschaftlich und in
einwandfreier Qualität erbracht werden und die Interoperabilität muss
sichergestellt sein. Um diese Ziele zu erreichen, wurden in der
OSS-Strategie drei Stossrichtungen definiert: das Sicherstellen der
Gleichbehandlung von OSS und CSS, das Anstreben der Wiederverwendbarkeit
von eigenentwickelter Software und das Schaffen der Voraussetzungen für
den Einsatz von Open Source Software.

Für die Bundesverwaltung soll erreicht werden, dass die Abhängigkeit von
einzelnen Lieferanten verringert werden kann. Zudem besteht dank der
Gleichstellung von OSS und CSS eine grössere Auswahl an Software für
eine einzelne Aufgabe. Die Bundesverwaltung will OSS nicht aktiv
fördern, aber über einen grösseren Handlungsspielraum verfügen.

Verschiedene Beispiele aus der Praxis illustrierten die breiten
Einsatzmöglichkeiten der OSS. In einer Entwicklungsumgebung auf Open
Source Produkten konnte z.B. eine leistungsstarke und günstige Lösung
erarbeitet werden, wie ein Beispiel aus dem VBS zeigte.
Die Berner Anwältin Ursula Widmer erläuterte, dass keine prinzipiellen
rechtlichen Gründe gegen den Einsatz von OSS in der Verwaltung sprechen.
Die rechtlichen Risiken, wie etwa eine Patentverletzung, seien
beherrschbar. Gemäss des Gutachtens, das von ihr im Auftrag der
Bundesverwaltung erstellt wurde, sei Vorsicht geboten bei der Weitergabe
von selbst entwickelten Lösungen, da heute die Rechtspraxis bezüglich
Haftung noch nicht gefestigt sei.

Auskunft:
Jürg Römer, Delegierter für die Informatikstrategie des Bundes, Tel. 031
325 98 98
Dieter Klemme, Projektleiter OSS-Strategie, Tel. 031 322 75 97

Weiterführende Informationen :

Unterlagen zur Tagung:
http://www.isb.admin.ch/intranet/strategien/00665/01486/index.html?langÞ

OSS-Strategie:
http://www.isb.admin.ch/intranet/strategien/00665/01491/index.html?langÞ

Informatikstrategieorgan Bund ISB
Friedheimweg 14
CH-3003 Bern
http://www.isb.admin.ch