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Revision des Beschaffungsrechts - Ziele festgelegt


MEDIENMITTEILUNG

Revision des Beschaffungsrechts - Ziele festgelegt

01. Sep 2004 (EFD) Das Beschaffungsrecht des Bundes soll moderner,
flexibler und klarer werden. Zudem soll im Rahmen der laufenden Revision
auf eine gesamtschweizerische Harmonisierung des Beschaffungsrechts
hingearbeitet werden. Der Bundesrat hat heute diese Ziele verabschiedet.

Im Auftrag des Bundesrates hat das Sekretariat der
Beschaffungskommission des Bundes (BKB) die Stärken und Schwächen des
aktuellen Beschaffungsrechts untersucht. Beschaffungsstellen, Anbieter
und Wirtschaftskreise konnten dabei ihre Erfahrungen und Anliegen
einbringen. Die Untersuchung kommt zu den folgenden Resultaten:

Das Beschaffungsrecht hat sich grundsätzlich bewährt. Es ist jedoch dort
anzupassen, wo es effiziente Abläufe, modernes Beschaffungsmanagement
und die Nutzung neuer technischer Hilfsmittel behindert. Wichtige offene
Fragen sind zu klären. Berechtigten Bedürfnissen nach Dialog im
Beschaffungsverfahren soll künftig mehr Rechnung getragen werden. Die
Verfahren sollen zudem flexibler ausgestaltet werden, so dass sie
rascher und effizienter abgewickelt werden können. Das
gesamtschweizerisch zersplitterte Beschaffungsrecht ist zu
harmonisieren. Der Bundesrat will sich mit den Kantonen, die im
Projektausschuss Einsitz haben, über den optimalen Weg einer
Harmonisierung beraten. Auch wünscht er, über Einsparungen, die das
Projekt ermöglicht, informiert zu werden.

Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein volkswirtschaftlich
bedeutsames Segment der Schweizerischen Volkswirtschaft. Die Gesamtsumme
der durch die Gemeinden, die Kantone und den Bund für die Beschaffung
von Bauten, Waren und Dienstleistungen aufgewendeten

Mittel beträgt zirka 30 Milliarden Franken. Dies entspricht etwa 25% der
gesamten Staatsausgaben und 8% des Bruttoinlandprodukts.

Auskunft für Medienschaffende:
Daniel Lüthi, Bundesamt für Bauten und Logistik, Tel. 031 325 50 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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