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Frist für Lärmsanierung der Strassen verlängert

Medienmitteilung

Frist für Lärmsanierung der Strassen verlängert

Der Bundesrat hat eine Revision der Lärmschutz-Verordnung verabschiedet.
Darin werden die Sanierungsfristen übermässig lärmiger Strassen vor allem
aufgrund finanzieller Engpässe bei Bund und Kantonen verlängert. Neu sind
Nationalstrassen bis 2015 und Haupt- und übrige Strassen bis 2018 zu
sanieren. Damit trotz der längeren Fristen in den nächsten Jahren die
Sanierung stetig vorangetrieben wird, erfolgt neu eine periodische
Information der Öffentlichkeit über den Stand der Arbeiten.

Probleme beim Vollzug der Lärmsanierungen sowie knappe Finanzen sind die
Gründe, die dazu führen, dass die Sanierungsfristen für Strassen verlängert
werden müssen. Besonders in dicht besiedeltem Raum gestaltet sich die
Lärmsanierung äusserst aufwändig, da viele einzelne Massnahmen notwendig
sind. Als Folge des Entlastungsprogramms 03 mussten ausserdem ab anfangs
Jahr die Beitragssätze des Bundes an die Kantone für Umweltschutzmassnahmen
bei Strassen (ausser bei National- und Hauptstrassen) um die Hälfte gekürzt
werden

Ende März 2002 ist die in der Lärmschutz-Verordnung festgelegte 15-jährige
Sanierungsfrist ausgelaufen. Ihre Verlängerung drängte sich auf, da bis zu
diesem Zeitpunkt erst gut 30 Prozent aller übermässig lärmigen Strassen
saniert worden sind. Entlang rund 1600 Kilometern Strasse sind noch
Lärmbekämpfungsmassnahmen nötig. Neu müssen die Lärmsanierungen bei
Nationalstrassen bis 2015 und beim restlichen Strassennetz bis 2018
abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten für die Sanierung der verbleibenden
Strassen werden auf 2,2 Milliarden Franken geschätzt.

Sanieren die Kantone ihre Strassen nicht innert der vorgegebenen Frist,
haben sie mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen: Mit Ablauf der
Fristverlängerung werden die Bundesbeiträge für die Lärmsanierungen bei den
Haupt- und übrigen Strassen eingestellt.

Neu periodische Berichterstattung

Neu soll eine periodische Berichterstattung den Stand der Sanierungsarbeiten
festhalten. Dazu erhebt das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL) bei den Vollzugsstellen die in den letzten zwei Jahren
durchgeführten Arbeiten und den noch verbleibenden Sanierungsbedarf. So kann
die Bevölkerung über den aktuellen Stand der Lärmsanierung informiert
werden.

Gesundheitliche Auswirkungen des Lärms

Lärm birgt gesundheitliche Risiken: Er führt am Tag vor allem zu Störungen
des Wohlbefindens, der Konzentration sowie der Kommunikation und in der
Nacht zu Schlafstörungen. Am meisten Lärm, über 60 Prozent, produziert der
Strassenverkehr. In der Schweiz schätzt man, dass rund 80 Menschen pro Jahr
an Herzinfarkt aufgrund des Strassenverkehrslärms sterben.

Bern, 1. September 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst