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Berufliche Vorsorge: Der Bundesrat erhöht den Mindestzinssatz auf 2.5 Prozent

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 1. September 2004

Berufliche Vorsorge: Der Bundesrat erhöht den Mindestzinssatz auf 2.5
Prozent

Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen
Vorsorge per 1. Januar 2005 von 2.25 Prozent auf 2.5 Prozent zu erhöhen. Er
berücksichtigt damit einerseits die im Jahre 2003 erfolgte Erholung der
Finanzmärkte und andererseits die nach wie vor angespannte finanzielle Lage
der Vorsorgeeinrichtungen. Mit dem Mindestzinssatz muss das Guthaben der
Versicherten im Obligatorium der beruflichen Vorsorge verzinst werden.

Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid einerseits auf die
Entwicklung der Finanzmärkte. Die Rendite der Kassazinssätze der 10-jährigen
Bundesobligationen lag für die Monate April bis Juni 2004 im Durchschnitt
bei 2.9 Prozent. Ausserdem berücksichtigt er die Ertragsmöglichkeiten
weiterer marktgängiger Anlagen, welche sich vor allem im Jahre 2003 positiv
entwickelten. Der Pictet BVG-Index 93 wies im Jahre 2003 eine Performance
von knapp 7 Prozent auf. Allerdings konnte er im laufenden Jahr bis Ende
Juni nur um ca. 1.2 Prozent zulegen.

Andererseits ist die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen weiterhin
angespannt. Auch wenn sich die Situation der Vorsorgeeinrichtungen im Jahre
2003 verbessert hat, wird dadurch die Entwicklung der Vorjahre noch nicht
kompensiert. Die Problematik der Unterdeckung dürfte noch viele Kassen
betreffen. Die Complementa Investment Controlling SA führt in Zusammenarbeit
mit der AWP Soziale Sicherheit eine jährliche Umfrage durch. Diese Studie
geht per Ende 2003 von einem Anteil der privatrechtlichen
Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung von 20.4 Prozent aus. Interne
Untersuchungen des Bundesamtes für Sozialversicherung weisen auf eine
ähnliche Grössenordnung hin. Gemäss Swissca-Studie ist zwar der
durchschnittliche Deckungsgrad von 100 Prozent Ende 2002 auf 104 Prozent
Ende 2003 angestiegen. Um allfällige Schwankungen der Finanzmärkte auffangen
zu können, ist die Bildung von Reserven bei einem Deckungsgrad in dieser
Höhe jedoch unabdingbar.

Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte an ihrer
Sitzung vom 13. Mai 2004 mit 8 zu 6 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat als
Hauptantrag die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 2.25 Prozent zu
empfehlen. Sie begründete diesen Vorschlag mit der nach wie vor angespannten
finanziellen Lage vieler Vorsorgeeinrichtungen. Ausserdem solle es den
Kassen ermöglicht werden, Reserven aufzubauen. Im Rahmen eines
Eventualantrages empfahl die Kommission, bei einer Änderung des
Mindestzinssatzes einen maximalen Satz von 2.5 Prozent zu empfehlen.

Die Sozialpartner und die Komissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit
des National- und Ständerates haben in der Konsultation zum Vorschlag der
eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge unterschiedliche
Stellungnahmen abgegeben. Sie reichen von 2.25 bis 2.75 Prozent.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:                         Tel. 031 322 90 61

                        Jürg Brechbühl, Vizedirektor

                        Bundesamt für Sozialversicherung

Beilagen: Verordnungsänderung und Erläuterungen