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Koordination des Verkehrswesens im Ereignisfall

Medienmitteilung

Koordination des Verkehrswesens im Ereignisfall

Der Bund will mit der Koordination der Schlüsselstellen für den Verkehr die
Voraussetzungen für eine bessere Prävention und Bewältigung des Verkehrs bei
Katastrophen und Notlagen schaffen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die
Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Ereignisfall (VKOVE)
gutgeheissen und auf den 1. Oktober 2004 in Kraft gesetzt.

Die Globalisierung und die zunehmende Bedrohung der Verkehrsinfrastrukturen
durch natur- und technikbedingte Katastrophen und den internationalen
Terrorismus haben zu einer markanten Veränderung der sicherheitspolitischen
Lage geführt. Der zunehmende Verkehr auf den schweizerischen Verkehrsnetzen
erhöht das Ausfallrisiko und das ökonomische Schadensausmass bei
langfristigen Unterbrüchen. Die Frage der Prävention und des
Risikomanagements im Verkehrswesen muss deshalb neu beurteilt und den
Bedürfnissen angepasst werden.

Die meisten Verkehrsstörungen werden heute primär durch die
Leistungserbringer im Verkehr und die zuständigen Behörden der Kantone und
Gemeinden in direkter Zusammenarbeit bewältigt. Bei landesweiten und
internationalen Katastrophen und Notlagen sowie bei bewaffneten Konflikten
braucht es jedoch rasch eine übergeordnete Koordination aller verfügbaren
Massnahmen und Mittel, um die auftretenden Schwierigkeiten effizient zu
bewältigen.

Während die Kantone sich primär auf die Bewältigung des Ereignisses
konzentrieren, wird vom Bund erwartet, dass er auf seiner Ebene die
Auswirkungen auf andere Systeme und Bereiche beurteilt und die Kantone bei
der Krisenbewältigung unterstützt. Der Bund muss allenfalls - im Sinne einer
übergeordneten Koordination - alle Anstrengungen koordinieren, damit die
vorhandenen Mittel zielgerichtet und nach den aktuellen Prioritäten
eingesetzt werden können.

Eine verbesserte Zusammenarbeit aller Verantwortlichen und geeignete
präventive Massnahmen können wesentlich zur Verminderung des Risikos im
Bereich des Verkehrs beitragen und bei landesweiten und internationalen
Katastrophen und Notlagen den Schaden eingrenzen. Mit der Verordnung über
die Koordination des Verkehrswesens im Ereignisfall werden die rechtlichen
und organisatorischen Grundlagen für die künftige Zusammenarbeit im
Verkehrswesen geschaffen.

Bern, 1. September 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst