Bundesrat
verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag
in
Strafsachen
Bern,
01.09.2004. Die Schweiz und die Philippinen wollen bei der Bekämpfung der
internationalen Kriminalität enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat am
Mittwoch die Botschaft zur Ratifikation des bilateralen Rechtshilfevertrags in
Strafsachen verabschiedet.
Ziel
des Rechtshilfevertrags zwischen der Schweiz und den Philippinen ist eine
wirksamere Bekämpfung der Kriminalität, namentlich der sexuellen Ausbeutung von
Kindern. Damit nimmt die Schweiz ein wichtiges Anliegen auf, wie es an den
Weltkongressen von Stockholm und Yokohama gegen die kommerzielle sexuelle
Ausbeutung von Kindern formuliert worden war. Im Vordergrund steht zudem die
Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels, des Drogenhandels, der Korruption und
der Wirtschaftskriminalität sowie des Terrorismus.
Ausbau
des Vertragsnetzes
Der
Vertrag schafft eine internationale Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit der
beiden Staaten bei der Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung strafbarer Handlungen.
Er ist im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus des weltweiten bilateralen
Vertragsnetzes auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen zu sehen.
Angesichts zunehmend grenzüberschreitender Dimensionen der Kriminalität kommt
einem solchen Ausbau für eine effiziente Verbrechensbekämpfung eine immer
wichtigere Bedeutung zu. Der Rechtshilfevertrag mit den Philippinen ist nach dem
Abkommen mit Hongkong der zweite bilaterale Rechtshilfevertrag, den die Schweiz mit einem asiatischen Staat
abschliesst.
Der
Vertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen
Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über internationale
Rechtshilfe. Er regelt unter anderem die Herausgabe von beschlagnahmten
Gegenständen und Vermögenswerten, die spontane Übermittlung von Informationen
ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens sowie die Einvernahme von Zeugen und
Sachverständigen per Videokonferenz. Ferner werden die Formerfordernisse (z.B.
Beglaubigungen) wesentlich reduziert sowie Zentralbehörden als direkte
Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen geschaffen, was das
Rechtshilfeverfahren vereinfacht und beschleunigt. Gibt es in einem
Strafverfahren, in dem um Rechtshilfe ersucht wird, klare Hinweise auf
Menschenrechtsverletzungen, ermöglicht der Vertrag die Ablehnung der
Rechtshilfe.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz,
Tel. 031 322 77 88