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Extremismus in der Schweiz: Nationale Sicherheit nicht schwerwiegend bedroht


Bericht als Standortbestimmung des Bundesrates zuhanden des Parlaments

Bern, 26.08.2004. Das Phänomen Extremismus in der Schweiz wird in einem
umfassenden Bericht neu beleuchtet. Das Papier bietet in komprimierter Form
Informationen über die Aktivitäten extremistischer Bewegungen und beurteilt
deren Gefährdungspotenzial. Fazit: Die nationale Sicherheit wird zurzeit
durch keine extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht. Der Bundesrat
hat den Bericht an seiner gestrigen Sitzung zuhanden des Parlaments
verabschiedet.

Der aktuelle Extremismusbericht ist die Antwort auf ein Postulat, das die
CVP-Fraktion 2002 im Parlament eingereicht hatte und blickt zurück bis ins
Jahr 1992, als der Bundesrat den ersten Extremismusbericht vorgelegt hatte.
Die Darstellung beruht auf Erkenntnissen der Sicherheitsorgane des Bundes
und der Kantone, die diese im Rahmen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur
Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) gewonnen haben. Der Bericht wurde vom
Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im Bundesamt für Polizei (fedpol)
erarbeitet.

Das Fazit: Die nationale Sicherheit der Schweiz wird zurzeit durch keine
extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht.

Rechtsextrem motivierte Aktivitäten gefährden teils punktuell, teils lokal
die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Eine grössere Gefahr geht
zurzeit von linksextremen Exponenten aus. Die Situation bei ausländischen
extremistischen und religiös motivierten extremistischen Gruppen ist
insgesamt als ruhig, aber gespannt zu bezeichnen. Das
Mobilisierungspotenzial ausländischer extremistischer Gruppen bleibt
vorhanden, und eine Änderung der politischen Situation in ihren
Heimatländern könnte zu einer Zunahme der Gefährdung auch in der Schweiz
führen. Extremistische Aktivitäten von Ausländern in der Schweiz (z. B.
logistische Unterstützung) können aber nicht nur eine Beeinträchtigung der
inneren Sicherheit sein, sondern auch zu politischem Druck auf die Schweiz
durch Staaten führen, die in direktem Konflikt mit diesen Organisationen
stehen.

Der Bundesrat hat bereits eine Reihe präventiver und repressiver Massnahmen
getroffen, um rechtswidrige Tätigkeiten extremistischer Organisationen in
der Schweiz zu verhindern oder zu bekämpfen. Dazu gehören die Verschärfung
des Waffenrechts, die Beobachtung einer konsequenten Umsetzung der
Rassismus-Strafnorm, die Internetüberwachung und als ultima ratio auch
Organisationsverbote.

Für die Einschränkung von Propaganda und Beschaffungstätigkeiten bietet die
Schweizer Gesetzgebung momentan wenig Handlungsspielraum:

Mit neuen Rechtsgrundlagen soll deshalb den Phänomenen Rassismus,
Gewaltpropaganda und Gewalt, vor allem bei Sportveranstaltungen,
entgegengetreten werden. Die geplanten Regelungen werden eine Verstärkungen
des straf- und verwaltungsrechtlichen Instrumentariums wie auch der
Prävention enthalten.

Extremismus kann auch der Nährboden für Terrorismus sein: Nach den
Terroranschlägen vom 11. September 2001 gewann die Frage der
Terrorismusprävention und -abwehr an Bedeutung und Dringlichkeit. Der
Bundesrat ordnete deshalb im Sommer 2002 an, die Rechtsgrundlagen des
präventiven Staatsschutzes grundsätzlich zu überprüfen und geeignete
Massnahmen vorzuschlagen. Die Arbeiten an den beiden entsprechenden
Revisionspaketen zum BWIS sind zurzeit im Gange.

Der Bericht wird im Bundesblatt publiziert und ist im Internet abrufbar auf
www.fedpol.admin.ch unter den Punkten Aktuell - Berichte.

Weitere Auskünfte:

Jürg Bühler, stv. Chef Dienst für Analyse und Prävention, Tel. 031 322 36 07