Ergänzungs- und Änderungsanträge für den Zweitrat
Nach einer Aussprache mit einer Grosszahl der Kantone über die
bestehenden Probleme im Asylbereich, insbesondere beim Vollzug der Wegweisung
abgewiesener Asylsuchender, hat der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartementes (EJPD) den Bundesrat und die Öffentlichkeit über mögliche
Ergänzungs- und Änderungsanträge für weitere Massnahmen im Asylbereich
informiert. Über diese
Anträge wurde im Monat Juli eine informelle Konsultation durchgeführt.
Den im Rahmen der Konsultation geäusserten Bedenken wurde so weit wie
möglich Rechnung getragen, ohne die Stossrichtung und die Zielsetzung zu ändern.
Der Bundesrat hat beschlossen, der Staatspolitischen Kommission des Ständerates
(SPK-S) im Rahmen der Teilrevision des Asylgesetzes folgende Ergänzungs- und
Änderungsanträge zu unterbreiten.
Zwangsmassnahmen
Die Maximaldauer der Ausschaffungshaft soll von heute 9
Monaten auf 18 Monate verlängert
werden. Für Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren beträgt die Haftdauer
höchstens zwölf Monate.
Die Anordnung von Ein- und Ausgrenzung ist nach geltender
Rechtslage nur dann möglich, wenn ein Verstoss oder eine Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegt (Art. 13e ANAG). Bei Personen, die
einen rechtskräftigen Weg- oder Ausweisungsentscheid haben und welche die Frist
zur Ausreise unbenutzt haben verstreichen lassen, sind die Voraussetzungen für
die Anordnung von Ein- und Ausgrenzungen oft nicht erfüllt. Der
Anwendungsbereich der Ein- und Ausgrenzung soll entsprechend erweitert werden.
Die Einführung einer kurzfristigen Festhaltung, insbesondere
für die Zuführung von Asylsuchenden zu Identitäts- und Nationalitätsabklärungen
bzw. für die Vorführung zu diplomatischen Vertretungen, soll auf Stufe
Bundesrecht geregelt werden.
Massnahmen zur
Verfahrensbeschleunigung
Die Papierabgabe soll durch Ergänzung des Nichteintretenstatbestandes
bei Papierlosen verbessert werden, indem u. a. höhere Anforderungen an die
Vollzugstauglichkeit der abzugebenden Papiere und an den Beweismassstab gestellt
werden. Beispielsweise sollen Dokumente wie Geburtsurkunden oder Fahrausweise
nicht mehr ausreichen, damit auf das Asylgesuch materiell eingetreten wird, da
solche Dokumente nicht für die Rückreise genügen und leicht gefälscht werden
können. Liegen jedoch entschuldbare Gründe für die Nichtabgabe der Papiere vor
oder kann die Flüchtlingseigenschaft bereits auf Grund der Anhörung festgestellt
werden oder ergibt sich, dass zusätzliche Abklärungen zur Feststellung der
Flüchtlingseigenschaft notwendig sind, so soll das Gesuch materiell behandelt
werden.
Bei Wiedererwägungsgesuchen vor dem
Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) soll neu eine Verfahrensgebühr erhoben werden
können.
Durch die Erweiterung der Datenbekanntgabe mit
Angaben über strafrechtliche Verfahren in der Schweiz im Rahmen des Vollzugs
von Aus- und Wegweisungen soll die Rückkehrmöglichkeit von abgewiesenen
Asylsuchenden verbessert werden. Diese Erweiterung sieht vor, dass den
ausländischen Behörden für den Vollzug einer Wegweisung Angaben über
strafrechtliche Verfahren gemacht werden können,wenn dies im konkreten Fall zur
Abwicklung der Rückübernahme und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung im Heimatstaat erforderlich ist. Durch eine Datenbekanntgabe darf die
betroffene Person jedoch nicht gefährdet werden.
Auch sind Massnahmen zur Beschleunigung der
Behandlung von Beschwerden bei der Schweizerischen Asylrekurskommission
(ARK) vorgesehen: So sollen bei offensichtlich begründeten oder unbegründeten
Asylgesuchen neu anstelle des Dreiergremiums zwei Richter entscheiden. Dabei ist Einstimmigkeit
erforderlich. Sind sich die beiden Richter nicht einig, so kommt die ordentliche
Besetzung zum Zug, d. h. es muss ein dritter Richter beigezogen
werden.
Zurzeit
kann nur bei
offensichtlich unbegründeten Beschwerden auf den
Schriftenwechsel verzichtet werden. In allen anderen Verfahren ist er
zwingend durchzuführen. Wird die Durchführung des Schriftenwechsels nur
fakultativ vorgesehen, können künftig auch andere Beschwerden - z. B.
offensichtlich begründete Beschwerden - schneller erledigt werden. Der Verzicht
auf den Schriftenwechsel soll insbesondere dann möglich sein, wenn die Aktenlage
keine Fragen offen lässt und aufgrund der Akten ein Entscheid gefällt werden
kann.
Sozialpolitische und finanzrelevante
Massnahmen
Der seit dem 1. April 2004 geltende
Sozialhilfestopp soll neu nicht nur auf Personen mit einem rechtskräftigen
Nichteintretensentscheid sondern auf
alle materiellen negativen Asylentscheide ausgedehnt werden. Dies gilt nur
für neue Gesuche, welche nach
Inkrafttreten der Gesetzesänderungen über die zusätzlichen Massnahmen
eingereicht werden. Für frühere Fälle ist eine Übergangsregelung vorgesehen.
Schlussfolgerungen
Die
Ergänzungs- und Änderungsanträge erhöhen den Handlungsspielraum der Behörden, um
die verfügten Wegweisungen einfacher und
effizienter vollziehen zu können (Zwangsmassnahmen). Ähnliche Massnahmen,
die zum Teil über diese Vorschläge hinausgehen, wurden auch in anderen
europäischen Staaten (z.B.
Deutschland, Niederlande und Dänemark) eingeführt
und erwiesen sich als durchaus wirkungsvoll. Die Ergänzungs- und
Änderungsanträge (insb. der Übergang von
der Sozialhilfe zur Nothilfe und der angepasste Nichteintretenstatbestand)
werden die Attraktivität der Schweiz als Asylland verringern, so dass mit
weniger Asylsuchenden, die des Schutzes unseres Landes nicht wirklich bedürfen,
zu rechnen ist. Für verfolgte Personen steht die Schweiz weiterhin offen.
Sie haben von diesen Massnahmen nichts zu befürchten.
Durch
die kürzere Anwesenheitsdauer von Asylsuchenden (z.B. infolge der vorgesehenen
Verfahrensbeschleunigung) und dem zu erwartenden Rückgang der Asylgesuchszahlen
werden sich auch die Sozial- und Nothilfekosten verringern, was zu erheblichen
Einsparungen führen wird. Flüchtlinge
sind von den zusätzlichen Massnahmen nicht betroffen und erhalten weiterhin den
notwendigen Schutz der Schweiz.
Nicht
zuletzt wird mit den
Ergänzungs- und Änderungsanträgen den ernst zu nehmenden Anliegen der Kantone
Rechnung getragen und sich
die Stimmung auch in der Bevölkerung zum Thema Asyl merklich verbessern.
Weitere
Auskünfte:
Brigitte
Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, 031 325 93
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