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Strukturreform in der beruflichen Vorsorge:

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 25. August 2004

Strukturreform in der beruflichen Vorsorge:
Grundsatzentscheide des Bundesrates

Der Bundesrat hat von den Berichten und Empfehlungen zweier
Expertenkommissionen zu Systemfragen in der beruflichen Vorsorge Kenntnis
genommen. Das EDI hatte die Kommissionen im vergangenen Jahr zur Prüfung der
Themen "Optimierung der Aufsicht" und "Rechtsformen der
Vorsorgeeinrichtungen" eingesetzt. Der Bundesrat hat auf Grund der
vorliegenden Resultate die nötigen Grundsatzentscheide für die nächste
Etappe der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge gefällt. Die
Expertenkommissionen sollen zusammengeführt werden und bis 2007 drei
Vernehmlassungsvorlagen ausarbeiten.

Aufgrund der schwierigen Lage in der beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat
anfangs 2003 ein Arbeitsprogramm zur Sicherung und Weiterentwicklung des
Systems verabschiedet. Obwohl inzwischen eine gewisse Entspannung
eingetreten ist, weil sich einerseits die Börsen im Jahr 2003 erholt haben
und andererseits gesetzgeberische Massnahmen zur Sicherung der finanziellen
Stabilität und zur Stärkung der Transparenz getroffen wurden, zeigen die
jetzt vorliegenden Berichte der Expertenkommissionen, dass in der
beruflichen Vorsorge mit strukturellen Änderungen zusätzliche Verbesserungen
erzielt werden können.

Vernehmlassungsvorlage für neues Aufsichtsmodell
Auf der Grundlage der von der Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht"
unter der Leitung von Professor Jürg Brühwiler formulierten Empfehlungen
soll die Aufsicht über die Pensionskassen mit zusätzlichen
Aufsichtsinstrumenten ergänzt werden, die ein frühzeitigeres Agieren bei
unvorteilhafter Entwicklung der Finanz- und Anlagemärkte ermöglichen. Die
Aufsichtsstruktur soll generell gestrafft werden, und die heute parallelen
Kompetenzen von Bund und Kantonen in der direkten Aufsicht sollen eliminiert
werden.

Bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wird in erster Priorität ein
regionales Modell weiter verfolgt: Die direkte Aufsicht über
Vorsorgeeinrichtungen soll inskünftig ausschliesslich im
Verantwortungsbereich der Kantone liegen. Diese sollen sich auf
Konkordatsbasis zu Aufsichtsregionen zusammen schliessen. Der Bund würde die
Aufsicht über die gesamtschweizerisch tätigen Vorsorgeeinrichtungen an die
Kantone abtreten und nur noch die Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge
ausüben.

Als Variante mit zweiter Priorität wird auch ein zentralisiertes Modell
skizziert: Die direkte Aufsicht würde inskünftig ausschliesslich im
Verantwortungsbereich des Bundes liegen. Sie würde von einer - ausserhalb
der Bundesverwaltung angesiedelten - mit Zweigstellen operierenden
Institution wahrgenommen.

Wie bisher soll die Vorsorgeaufsicht von der Versicherungsaufsicht getrennt
sein und nicht in die geplante Finanzmarktaufsicht über Banken und
Versicherungen integriert werden.

Experten für eigene Rechtsform
Die Expertenkommission "Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen" unter der
Leitung von Professor Hans Michael Riemer empfiehlt, dass mittelfristig eine
eigene Rechtsform für Vorsorgeeinrichtungen geschaffen wird. Sie erwartet
davon eine Vereinfachung sowie mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit
für alle Betroffenen.

Folgekommission erarbeitet Vernehmlassungsvorlagen
Mit einer vom Parlament im März 2004 überwiesenen Motion erhielt der
Bundesrat den Auftrag, eine Gesetzesvorlage im Zusammenhang mit der
Sanierung öffentlichrechtlicher Kassen auszuarbeiten. Diese spielen sowohl
unter dem Aspekt "Aufsicht" als auch unter dem Aspekt "Rechtsform" eine
Sonderrolle. Im Interesse einer optimalen Koordination der gesetzgeberischen
Vorarbeiten hat der Bundesrat das EDI daher beauftragt, die bisher
unabhängig voneinander wirkenden beiden Expertenkommissionen
zusammenzuführen und eine Folgekommission einzusetzen.

Die Folgekommission soll die vorgesehenen strukturellen Reformen in drei
nach Prioritäten gestaffelten Teilen vorbereiten. Resultat der Arbeiten
sollen folgende Vernehmlassungsentwürfe sein:

·        Projekt "Aufsicht" bis Ende 2005

·        Projekt "Sanierung öffentlichrechtliche Kassen" bis Ende 2006

  a.. Projekt "Rechtsform für Vorsorgeeinrichtungen" bis Ende 2007; zuvor
nochmals Aussprache im Bundesrat

Die Empfehlungen zur inhaltlichen Stärkung der Aufsicht und Oberaufsicht
werden bereits vorher umgesetzt, soweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen
dafür nicht angepasst werden müssen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:                      Tel 031 322 46 40

                     Yves Rossier, Direktor

                     Bundesamt für Sozialversicherung

Beilagen:

· Bericht Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht", April 2004

· Bericht Expertenkommission "Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen", April
2004