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Befreiung der Berufsunfallverhuetungsmassnahmen von der MWST


MEDIENMITTEILUNG

Befreiung der Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWST

25. Aug 2004 (EFD) Der Bundesrat stimmt der Parlamentarischen Initiative
von Nationalrat Pierre Triponez (FDP/BE) zu. Mit dieser Initiative wird
verlangt, Berufsunfallverhütungsmassnahmen neu in die Liste der
Steuerausnahmen im Mehrwertsteuergesetz aufzunehmen.

Nationalrat Triponez hatte am 18. März 2002 eine Parlamentarische
Initiative eingereicht, mit welcher verlangt wird, die durch die SUVA
vollzogenen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und
Berufskrankheiten von der MWST auszunehmen. Die vorberatende Kommission
für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates verabschiedete am 25. Mai
2004 zuhanden ihres Rates einen entsprechenden Bericht mitsamt
Gesetzesentwurf.

In seiner Stellungnahme stimmt der Bundesrat dem Antrag der
vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates zu.

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung sieht einen Prämienzuschlag
zur Finanzierung der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten
vor. Soweit die Vollzugsaufgaben durch die kantonalen
Arbeitsinspektorate und die Eidg. Arbeitsinspektion wahrgenommen werden,
liegt grundsätzlich kein steuerbarer Leistungsaustausch vor. Besorgt die
SUVA die Vollzugsaufgaben, wird sie nach geltendem Recht für die Umsätze
aus Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen steuerpflichtig. Durch
die Aufnahme in die Liste der Steuerausnahmen im Mehrwertsteuergesetz
wird die SUVA diesbezüglich den anderen Vollzugsorganen
mehrwertsteuerlich gleichgestellt. Allerdings entstehen dadurch für den
Bund Mindereinnahmen von jährlich rund 5 Millionen Franken.

Auskunft für Medienschaffende:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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