Bund und Kanton St. Gallen fällen Grundsatzentscheide
Bern, 25.08.2004. Bund und Kanton St. Gallen haben sich
in einer Vereinbarung über die Örtlichkeiten, den Zeitplan und die
Voraussetzungen für die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen
geeinigt. Heute hat der Bundesrat zudem die Botschaft und den Entwurf zum
Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts
verabschiedet.
Der
Bund und der Kanton St. Gallen haben sich auf ein Mietmodell für das
Bundesverwaltungsgericht geeinigt, das auf Basis der im Dezember 2003
skizzierten gemeinsamen Absichtserklärung aufbaut. In einer gemeinsamen
Vereinbarung, welche vom Bundesrat heute und von der
St. Galler Regierung
gestern Dienstag genehmigt worden ist, wird Folgendes festgehalten: Der Kanton
St. Gallen baut auf dem Gelände „Chrüzacker“ in St. Gallen das Gebäude für das
neue Bundesverwaltungsgericht. Er vermietet es an den Bund für eine feste Dauer
von 50 Jahren. Nach Ablauf dieser Mietdauer geht das Eigentum am Gebäude und am
Grundstück an den Bund über.
Verbilligter
Mietzins für den Bund
Die
beiden Parteien einigten sich auch über die Standortbeiträge: Der Kanton St.
Gallen leistet einen fixen Finanzierungsbeitrag von 15 Mio. Franken und
garantiert dem Bund einen verbilligten Mietzins für das Gebäude. Nach Ablauf der
Mietdauer überträgt er dem Bund das Eigentum am Grundstück
unentgeltlich.
Am
28. Juni 2004 unterzeichneten der Vorsteher des Eidg. Justiz- und
Polizeidepartements (EJPD), Bundesrat Christoph Blocher, und Peter
Schönenberger, Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons
St. Gallen, die
Vereinbarung. Nach den Genehmigungen durch die beiden Regierungen muss nun noch
die Schweizerische Bundesversammlung dem Kredit und den Mietkosten zustimmen;
das Parlament wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2005 darüber befinden.
Auch im Jahre 2005 wird der Kantonsrat des Kantons St. Gallen über den fixen
kantonalen Finanzierungsbeitrag entscheiden.
Provisorische Gerichtsleitung soll vorab gewählt
werden
Heute
Mittwoch hat der Bundesrat zudem die Botschaft zu einem Aufbaugesetz für das
Bundesverwaltungsgericht verabschiedet. Es sieht vor, dass das Parlament
rechtzeitig die Richter und Richterinnen sowie eine provisorische, fünfköpfige
Gerichtsleitung wählen kann, die in der Phase des Gerichtsaufbaus das
juristische und administrative Personal anstellt, verschiedene Verordnungen
erlässt und eine Vielzahl organisatorischer Entscheide trifft.
Einzug
in St. Gallen frühestens 2010
Nach dem heutigen Stand der Planung wird das neue Bundesverwaltungsgericht seinen Betrieb 2007 in einem Provisorium in Bern aufnehmen. Frühestens 2010 wird das Gericht in den Neubau nach St. Gallen ziehen.
Weitere Auskünfte:
Bund: Christoph Bandli, EJPD, Projektleiter Neue Gerichte,
Tel. 079 592 33 56
St. Gallen: Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär Justiz- und Polizeidepartement, Tel. 071 229 36 00