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Integrierte Jugendliche erleichtert einbürgern


Integrierte Jugendliche erleichtert einbürgern

Volksabstimmung über zwei Einbürgerungsvorlagen am 26. September 2004

Bern, 23.8.2004. Das Schweizer Bürgerrecht ist wegen der direkten Demokratie
mit weltweit einzigartigen Rechten verbunden. Deshalb werde auch bei der
erleichterten Einbürgerung für Jugendliche genau geprüft, ob die Kandidaten
alle Voraussetzungen erfüllen, sagte Bundesrat Christoph Blocher am Montag
vor den Medien. Die Berner Regierungsrätin Dora Andres betonte, es sei an
der Zeit, dass für jugendliche Einbürgerungskandidaten in der ganzen Schweiz
die selben Regeln gälten.

Bundesrat Christoph Blocher erläuterte vor den Medien die Gründe, weshalb
Bundesrat und Parlament die Einbürgerung für ausländische Jugendliche der
zweiten Generation erleichtern wollen und weshalb die dritte
Ausländergeneration das Bürgerrecht durch Geburt erwerben soll. Über beide
Vorlagen wird am 26. September 2004 abgestimmt.

Ein erleichtertes Verfahren für Jugendliche der zweiten Generation wurde an
der Urne bereits zweimal abgelehnt: 1983 sagten 55 Prozent Nein, vor allem
wegen der ebenfalls vorgesehenen Erleichterungen für anerkannte Flüchtlinge.
1994 sagten zwar 53 Prozent Ja, doch die Mehrheit der Kantone war dagegen.
Seither haben über die Hälfte der Kantone von sich aus
Einbürgerungserleichterungen für Jugendliche eingeführt. Der Bund wolle dies
nun auf eidgenössischer Ebene nachvollziehen und für die ganze Schweiz
einheitliche Bedingungen schaffen, sagte Bundesrat Blocher.

Zusätzlich zu früheren Vorlagen schlagen Bundesrat und Parlament am 26.
September eine Neuerung für die dritte Ausländergeneration vor. Unter der
Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil in der Schweiz aufgewachsen
ist (mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit), erhalten diese
Kinder das Schweizer Bürgerrecht bei Geburt. Vorbehalten bleibt das
Vetorecht der Eltern.

Wird die vorgeschlagene Revision des Einbürgerungsrechts angenommen, rechnet
der Bund mit jährlich bis zu 10'000 zusätzlichen Einbürgerungen. Dazu kommen
bis zu 5000 Geburten der dritten Ausländergeneration. Im vergangenen Jahr
wurden in der Schweiz rund 37'000 Personen eingebürgert.

Die Berner Regierungsrätin Dora Andres (FDP) berichtete über die guten
Erfahrungen, die der Kanton Bern mit seinen Einbürgerungserleichterungen für
ausländische Jugendliche gemacht habe. Jedes Jahr würden auf diese Weise
rund 500 Jugendliche eingebürgert. Störend sei allerdings, dass jeder Kanton
andere Regeln kenne. "Es kann ja nicht sein", sagte Regierungsrätin Andres,
"dass sich die Jugend von Kanton zu Kanton in der Integrationsfähigkeit
unterscheidet." Sie plädierte deshalb für klare Vorgaben des Bundes: "Es ist
an der Zeit, das Verfahren und die Voraussetzungen in der ganzen Schweiz
einheitlich zu regeln."

Eduard Gnesa, Direktor des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und
Auswanderung (IMES), betonte, dass nur gut integrierte und hier
aufgewachsene Jugendliche ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen
könnten. Kriminelle würden nicht eingebürgert. Dieser Grundsatz gelte -
abgesehen von Bagatelldelikten - auch für jugendliche Delinquenten. Das IMES
werde dies in einem Kreisschreiben an die Kantone diesen Sommer noch einmal
klar machen.

Weitere Auskünfte:

Informationsdienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18