Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat beschliesst Ratifizierung des Zusatzprotokolls mit der IAEO

Medienmitteilung

Bundesrat beschliesst Ratifizierung des Zusatzprotokolls mit der IAEO

Der Bundesrat hat heute die Safeguardsverordnung gutgeheissen. Er schafft
damit die rechtliche Grundlage zur Ratifikation des Zusatzprotokolls
zwischen der Schweiz und der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO).
Gleichzeitig wurde das EDA beauftragt, die für das Inkrafttreten des
Zusatzprotokolls vorgesehene Notifikation bei der IAEO vorzunehmen. Die
Safeguardsverordnung soll zusammen mit dem Kernenergiegesetz,
voraussichtlich am 1. Januar 2005, in Kraft gesetzt werden.

Diejenigen Unterzeichnerstaaten des Atomsperrvertrags, welche ihren Verzicht
auf nukleare Waffen erklärt haben, unterziehen ihre nuklearen Anlagen
sogenannten Safeguardsmassnahmen, d.h. regelmässigen Kontrollen durch die
Internationale Atomenergieorganisation (IAEO). Ein entsprechendes Abkommen
zwischen der Schweiz und der IAEO wurde am 6. September 1978 abgeschlossen.

Die nach dem Golfkrieg 1991 bekannt gewordenen Verstösse des Irak gegen den
Atomsperrvertrag veranlassten die Mitgliedstatten der IAEO, bestehende
Kontrolllücken zu eliminieren und das System der Safeguardsmassnahmen
mittels eines Zusatzprotokolls zu stärken. Auf Basis des Zusatzprotokolls
werden künftig nicht nur die Kernmaterialbestände eines Landes der Kontrolle
unterstellt sein, die IAEO wird auch weitergehende Aktivitäten im
Kernenergiebereich überprüfen und z.B. auch Umweltproben entnehmen und
analysieren können. Zudem muss die Schweiz die Produktion und die Ausfuhr
bestimmter Ausrüstungsgüter für Nuklearanlagen zukünftig periodisch an die
IAEO melden. Die IAEO erhält ein Inspektionsrecht in Industriefirmen, die
solche Güter herstellen. Da sich das Safeguardsabkommen und das
Zusatzprotokoll komplementär ergänzen, wurden für die nationale Umsetzung
die entsprechenden Bestimmungen in einem einzigen Verordnungstext, der
Safeguardsverordnung, zusammengefasst. Mit der Verabschiedung der
Safeguardsverordnung hat der Bundesrat heute die Voraussetzungen für das
Inkrafttreten des Zusatzprotokolls geschaffen, welches zwischen der Schweiz
und der IAEO bereits am 16. Juni 2000 unterzeichnet worden war.

Drei Gesetze bilden die rechtliche Grundlage der Safeguardsverordnung: Das
neue Kernenergiegesetz (KEG), welches voraussichtlich am 01. Januar 2005 in
Kraft treten wird, das Güterkontrollgesetz (GKG) und das
Strahlenschutzgesetz (StSG). Da mit der Safeguardsverordnung nicht nur
Anforderungen aus dem Safeguardsabkommen und dem Zusatzprotokoll, sondern
auch solche aus dem KEG umgesetzt werden (Buchhaltungspflicht für
Kernmaterialien im Ausland), hat der Bundesrat beschlossen, die
Safeguardsverordnung zusammen mit dem Kernenergiegesetz in Kraft zu setzen.

Die Umsetzung des Zusatzprotokolls und der Safeguardsverordnung erfolgt
gemeinsam durch das Bundesamt für Energie (BFE) und das Staatssekretariat
für Wirtschaft (seco).

Bern, 18. August 2004

UVEK Eidgenössisches Departement für                            EVD
Eidgenössisches
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Volkswirtschaftsdepartement

Auskünfte:

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75

Rita Baldegger, Leiterin Kommunikation seco, Tel. 031 323 37 90