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Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL): Bundesrat genehmigt dritte Objektblattserie

Medienmitteilung

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL): Bundesrat genehmigt dritte
Objektblattserie

Der Bundesrat hat eine dritte Serie von Objektblättern zum Sachplan
Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) genehmigt. Damit setzt er seine Planung zu
den Zivilflugplätzen fort.

Die konzeptionellen Ziele und Vorgaben des SIL hatte der Bundesrat im
Oktober 2000 verabschiedet. Diesem Teil folgen schrittweise die
Objektblätter für jede Luftfahrtanlage. Die SIL-Objektblätter enthalten die
verbindlichen Aussagen zu den Rahmenbedingungen für den Betrieb, zum
Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung, zu Natur- und
Landschaft sowie zur Erschliessung. Die Inhalte sind als Text und
Anlagekarte dargestellt. Die Erarbeitung erfolgte über das im SIL
vorgegebene Koordinationsprotokoll, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit
zwischen den von der Anlage betroffenen Bundesstellen, Kantonen und
Gemeinden sowie den Flugplatzhaltern.

Eine erste Objektblattserie verabschiedete der Bundesrat am 30. Januar 2002
für die Regionalflugplätze Bern-Belp, Birrfeld, Ecuvillens, Grenchen, La
Chaux-de-Fonds Les Eplatures, Lausanne-La Blécherette und Samedan, für den
zivil mitbenützten Miltärflugplatz Interlaken sowie für die Flugfelder
Bellechasse, Fricktal-Schupfart, Gruyères und Schwarzsee. Eine zweite Serie
folgte am 14. Mai 2003 für die Anlagen Reichenbach, Bex, Münster, Raron
Flugplatz, Raron Heliport und Birrfeld (Anpassung).

Die vorliegende dritte Serie umfasst die Objektblätter für die
Regionalflugplätze Lausanne-La Blécherette (Anpassung), Lugano-Agno und
Bressaucourt im Jura - als Ersatz des Flugfeldes Porrentruy - die beiden
Flugfelder Hausen am Albis und Speck-Fehraltorf sowie das Segelflugfeld
Olten.

Inzwischen sind auch die Arbeiten für die vierte Objektblattreihe
angelaufen. Die Koordination für diese Serie sollte bis Ende 2004
abgeschlossen sein. Ein längerer Koordinationsbedarf zeichnet sich nach wie
vor für die Landesflughäfen ab, insbesondere den Flughafen Zürich.

Bern, 18. August 2004

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Célestine Perissinotto, Informationsbeauftragte Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL),  Telefon 031 324 72 87

Hinweis: Die 3. Objektblattserie ist zusammen mit dem SIL-Konzeptteil sowie
der 1.und 2. Objektblattserie im Internet unter folgender Adresse einsehbar:
http://www.aviation.admin.ch/themen/ebene3/00176/index.html?langÞ