Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision der eidg. Stempelabgaben


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision der eidg. Stempelabgaben

18. Aug 2004 (EFD) Der Bundesrat legt eine gegenüber dem abgelehnten
Steuerpaket inhaltlich unveränderte Revisionsvorlage zu den eidg.
Stempelabgaben vor. Damit sollen die dringlichen Massnahmen im Bereich
der Umsatzabgabe aus den Jahren 1999 und 2000 ins ordentliche Recht
überführt und steuerliche Entlastungen bei der Emissionsabgabe gewährt
werden. Der Bundesrat hat heute dem Parlament eine entsprechende
Botschaft übermittelt.

Mit der verabschiedeten Vorlage will der Bundesrat jene zu revidierenden
Komponenten bei den eidg. Stempelabgaben gesetzlich verankern, die beim
abgelehnten Steuerpaket vom 16. Mai 2004 unbestritten waren. Diese
umfassen die mit den dringlichen Massnahmen eingeführten Änderungen:

· Gleichbehandlung der in- und ausländischen Mitglieder von
schweizerischen Börsen;

· Generelle Befreiung der ausländischen Kunden beim Handel mit
ausländischen Obligationen;

· Befreiung der als Gegenpartei auftretenden Börse im Ausland bei der
Ausübung von standardisierten Derivaten;

· Befreiung von ausländischen institutionellen Anlegern;

· Entlastung der schweizerischen Anlagefonds;

· Befreiung des Handels mit schweizerischen Titeln für inländische
Mitglieder an ausländischen Börsen;

· Registrierung der Pensionskassen, Sozialversicherungen und der
öffentlichen Hand (Bund, Kantone und politische Gemeinden) als
Effektenhändler.

Hinzu kommen Massnahmen, die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen
zum Steuerpaket eingebaut worden sind:

· Die Liste der von der Umsatzabgabe befreiten Anleger wird neu um die
ausländischen Gesellschaften erweitert, deren Aktien an einer
anerkannten Börse kotiert sind (so genannte Corporates).

· Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe von gegenwärtig
250'000 auf eine Million Franken.

Die Änderungen tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer
Finanzplatzes zu stärken und eine Verschiebung von Geschäften ins
Ausland zu verhindern. Die Erhöhung der Freigrenze bei der
Emissionsabgabe begünstigt zudem Neugründungen und Kapitalerhöhungen bei
Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs). Bereits bestehende
Gesellschaften können neu ihr Kapital bis zu einer Million Franken
erhöhen, ohne dass die Emissionsabgabe geschuldet ist.

Die mit den dringlichen Massnahmen verbundenen Mindereinnahmen belaufen
sich auf rund 240 Millionen Franken pro Jahr. Die übrigen Massnahmen
ergeben Mindererträge von rund 70 Millionen Franken pro Jahr. Für den
Bund und für die Kantone hat die vorgeschlagene Gesetzesänderung keine
personellen Auswirkungen.

Auskunft für Medienschaffende:
Conrad Stockar, Eidg. Steuerverwaltung, 031 322 72 02 (Vormittag)Lukas
Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, 031 324 91 29

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch