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Uhr abgelaufen: fuenf Tonnen Uhrenfaelschungen geschreddert


MEDIENMITTEILUNG

Uhr abgelaufen: fünf Tonnen Uhrenfälschungen geschreddert

11. Aug 2004 (EZV) Die Eidg. Edelmetallkontrolle und der Verband der
Schweizerischen Uhrenindustrie haben in Cressier (FR) rund fünf Tonnen
gefälschte "Schweizer" Uhren vernichten lassen. Mit der Aktion wollen
die Verantwortlichen auf den Schaden aufmerksam machen, welcher der
Uhrenindustrie und der Volkswirtschaft durch die Markenpiraterie entsteht.

Schweizer Uhren haben weltweit einen ausgezeichneten Ruf. Dieser ist für
die heimische Uhrenindustrie, aber auch für den Wirtschaftsstandort
Schweiz generell ein wichtiges Kapital. Fälschungen ruinieren das über
Jahrzehnte aufgebaute Renommée. Bei den in Cressier vernichteten Uhren
handelt es sich um Imitate, welche die Eidg. Edelmetallkontrolle (EMK)
bei Stichprobenkontrollen im Import, Export und Transit im Laufe der
letzten Jahre beschlagnahmt hat.

Beträchtlicher Schaden für die Volkswirtschaft

Fälschungen werden heute industriell hergestellt, entsprechend gross ist
der Schaden für die Uhrenindustrie. Der Verband der Schweizerischen
Uhrenindustrie rechnet mit jährlichen Umsatzeinbussen von etwa 800 Mio.
Franken. Aber auch der volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich,
entziehen die Fälscher dem Staat nämlich nicht nur wichtige Einnahmen,
sondern gefährden auch Arbeitsplätze. Die Schweizer Uhrenindustrie
bietet heute rund 40'000 Menschen Arbeit. Welches Ausmass die
Markenpiraterie bei den Uhren angenommen hat, zeigt folgender Vergleich:
In der Schweiz werden im Jahr etwa 26 Millionen Uhren produziert. Diesen
stehen schätzungsweise 30 bis 40 Millionen Fälschungen gegenüber.

Rechte schützen

Im Kampf gegen die Markenpiraterie ist die dem Schweizer Zoll
angegliederte Edelmetallkontrolle ein wichtiger Partner der
Uhrenindustrie. Bei Stichprobenkontrollen werden jedes Jahr mehrere
Tausend gefälschte Uhren beschlagnahmt. Die EMK leistet damit einen
Beitrag zum Schutz von Marken-, Design- und Ursprungsrechten. Stellt der
Zoll Uhrenfälschungen sicher, wird der Inhaber der Rechte informiert.
Diesem steht es dann offen, juristische oder andere Schritte gegen den
Käufer zu unternehmen.

Viele Käuferinnen und Käufer sind sich nicht bewusst, dass der Zoll
verpflichtet ist, Uhrenfälschungen zu beschlagnahmen und vernichten zu
lassen. Die Käufer gefälschter Uhren gehen in diesem Fall doppelt leer
aus, zahlen sie doch den Kaufpreis und erhalten dennoch keine Uhr. Eine
Rückforderung beim Verkäufer ist in der Regel zwecklos. Dies gilt
besonders bei Bestellungen im Internet.

Auskunft für Medienschaffende:
Daniel Monney, Oberzolldirektion, Tel.: 031/322 66 Laurent Paichot,
Verband der Schweizerischen Uhren-industrie FH, Tel.: 032/328 08 28

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Monbijoustrasse 40
CH-3003 Bern
http://www.zoll.admin.ch