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Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland in Kraft


MEDIENMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland in Kraft

05. Aug 2004 (EFD) Das am 11. Juni 2002 unterzeichnete
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Estland
ist am 12. Juli 2004 in Kraft getreten.

Die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens finden hinsichtlich der
an der Quelle erhobenen Steuern auf Einkünfte Anwendung, die am oder
nach dem 1. Januar 2005 erzielt werden, und hinsichtlich der übrigen
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auf Steuerjahr, die am oder nach
dem 1. Januar 2005 beginnen.

Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der schweizerischen Vertragspraxis.

Auskunft für Medienschaffende:
Christoph Schelling, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 01 82

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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