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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 27.07.2004. Bundesrat Christoph Blocher hat heute in Bern den slowenischen Innenminister Rado Bohinc zu einem offiziellen Treffen empfangen. Dabei haben die beiden Minister ein Polizeikooperations- sowie ein Rückübernahmeabkommen zwischen den beiden Staaten unterzeichnet.

 

Das Treffen zwischen Bundesrat Christoph Blocher und dem slowenischen Innenminister Rado Bohinc fand in sehr freundschaftlicher Atmosphäre statt. Die beiden Alpenländer pflegen seit Jahren gute Beziehungen. Schwerpunkt der Gespräche waren Migrationsfragen und die Polizeizusammenarbeit. Um in diesen beiden Bereichen künftig noch besser zusammenarbeiten zu können, unterzeichneten die beiden Minister ein Rückübernahme- und ein Polizeikooperationsabkommen sowie ein Protokoll zur Entsendung von Polizeiattachés. Der Bundesrat hatte den Abkommen am 23. Juni 2004 zugestimmt.

 

Bilaterale Polizeizusammenarbeit vertiefen

 

Das Polizeikooperationsabkommen und das Protokoll zur Entsendung von Polizeiattachés bilden die rechtliche Basis, um die bestehende Zusammenarbeit in den Bereichen polizeilicher Informationsaustausch, Koordination, Training und Ausbildung sowie Polizeiattachés zu konsolidieren sowie punktuell weiter zu verbessern. Seitens der Schweiz bestehen zurzeit noch wenige bilaterale Abkommen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden. Die Schweiz hat einzig mit Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein, Frankreich, Italien und Ungarn entsprechende Abkommen unterzeichnet. In Anbetracht dieser Ausgangslage ist das EJPD bestrebt, in den nächsten Jahren die bilaterale Polizeizusammenarbeit prioritär mit den Ländern Ost- und Südosteuropas durch die Verhandlung und Implementierung von Kooperationsabkommen zu vertiefen. Das Abkommen mit Slowenien entspricht dieser Zielsetzung.

Zusätzlich soll das Protokoll zur Entsendung eines Polizeiattachés die Arbeit der Schweizer Justiz- und Polizeibehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität vereinfachen. Heute verfügt die Schweiz über ein Netz von sieben Polizeiattachés in sechs Ländern. Es ist vorgesehen, den in Rom stationierten Attaché bei Bedarf auch in Slowenien einzusetzen.

 

Slowenien als wichtiges Transitland

 

Das unterzeichnete Rückübernahmeabkommen beinhaltet die formlose Rückübernahme eigener Staatsangehöriger. Drittstaatsangehörige werden formlos übernommen, wenn bewiesen wird, dass sie sich vorgängig in einem Vertragsstaat aufgehalten haben oder durchgereist sind. Ebenso wurde die Rückübernahme in Fällen der Staatenlosigkeit festgelegt. Im Weiteren wird der Transit durch die Vertragsstaaten bei Rückführungen von Personen mit unbefugtem Aufenthalt geregelt. Das Vertragsergebnis entspricht europäischem Standard.

 

Mit der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 und der zukünftigen Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommen auf die Beitrittsländer ist die Schweiz bestrebt, vertiefte Gespräche mit jenen Staaten aufzunehmen, mit welchen bisher keine Rückübernahmeabkommen bestehen. Zu diesen gehörte bisher auch Slowenien.

 

 

Weitere Auskünfte:

Livio Zanolari, stv. Informationschef EJPD, Tel. 031 322 40 90