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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Kontrollinstrument zur Überprüfung der Lohngleichheit

Im Auftrag des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
und der Beschaffungskommission des Bundes (BKB) hat das Büro BASS ein
Kontrollinstrument entwickelt, mit welchem die Einhaltung der Lohngleichheit
zwischen Frau und Mann in einzelnen Unternehmen geprüft werden kann. Der
Bund hat das Kontrollinstrument in einem Pilotprojekt bei fünf Unternehmen
erfolgreich getestet. Dieses wird künftig auch für Kontrollen im Bereich des
öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes eingesetzt.

Öffentliche Beschaffungsstellen dürfen gemäss Bundesgesetz über das
Beschaffungswesen einen Auftrag nur an eine Unternehmung vergeben, die den
Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleisten. Firmen,
die dies nicht einhalten, können aus laufenden Beschaffungsverfahren
ausgeschlossen werden. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen zu ungunsten
fairer Arbeitgebenden vermieden werden. Mit dem vom EBG entwickelten
Kontrollinstrument können Unternehmen künftig selbst überprüfen, ob sie ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht diskriminierend entlöhnen.
Voraussetzung für die Überprüfung sind allerdings vertiefte statistische
Kenntnisse. Auf Wunsch der Unternehmen vermittelt das EBG ausgewiesene
Expertinnen und Experten, die die Unternehmen dabei unterstützen.

Der Bund hat das Kontrollinstrument zwischen 2001 und 2003 in einem
Pilotprojekt getestet. Bei zwei der fünf untersuchten Unternehmen wurde eine
bedeutende geschlechtsbedingte Lohnungleichheit festgestellt. Die
überprüften Unternehmen haben konstruktiv mitgearbeitet. Es wurden
Massnahmen zum Abbau der Lohndiskriminierung vereinbart. Fragebogen und
Vorgehen wurden auf Grund von Anregungen der geprüften Unternehmen
angepasst, so dass bei Kontrollen ein möglichst geringer Aufwand für die
Unternehmen entsteht. Die Ergebnisse der Pilotphase sind in einem Bericht
festgehalten.

Um zu gewährleisten, dass nur Unternehmen, die die Lohngleichheit zwischen
Frau und Mann respektieren, öffentliche Aufträge des Bundes erhalten,
verfolgen das EBG und die BKB die folgende Strategie: Ausbau der Information
für Unternehmen und Beschaffungsstellen, Förderung der Selbstverantwortung
und Selbstkontrolle der Unternehmen, Sensibilisierung der Unternehmen durch
Selbstdeklarationen sowie die regelmässige Durchführung von Kontrollen. Das
zuständige Kontrollorgan für Beschaffungen des Bundes ist das EBG gemäss
Verordnung; es arbeitet dabei eng mit der BKB zusammen.

Mit der Entwicklung und dem Einsatz des Kontrollinstruments ist ein weiterer
wichtiger Schritt zur Umsetzung der Lohngleichheit in der Praxis getan.
Damit wird auch die Umsetzung internationaler Abkommen, wie jener der
Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Gleichheit des Entgelts
zwischen Mann und Frau, gefördert.

Auskunft zum Kontrollinstrument: Marianne Geisser, Eidg. Büro für die
Gleichstellung von Frau und Mann, Tel. 031 322 68 41

Auskunft zu Beschaffungsfragen: Elisabeth Vogt, Geschäftleiterin Sekretariat
der Beschaffungskommission des Bundes, Tel. 031 322 38 50

Bericht: www.equality-office.ch/d/s-publikationen.htm oder
www.beschaffung.admin.ch.