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Bericht über die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes

EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT FUER AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN

Information

Bern, 2. Juli 2004

Pressemitteilung

Bericht über die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über
die Rechte des Kindes

An seiner Sitzung vom 30. Juni 2004 hat der Bundesrat den Bericht zur
Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des
Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
verabschiedet. Das EDA wurde beauftragt, den Bericht dem UNO-Ausschuss für
die Rechte des Kindes zu übermitteln.

Seit dem 1. Mai 2002 ist die Rekrutierung von Kindern in der Schweiz
generell verboten. Durch ihre Erklärung gemäss Artikel 3 Absatz 2 des
Protokolls hat sich die Schweiz, anlässlich der Ratifizierung des
Protokolls, auf internationaler Ebene zu einem Mindestalter von 18 Jahren
für die Rekrutierung von Freiwilligen durch die staatlichen Streitkräfte
verpflichtet. Der Bericht legt das Rekrutierungsverfahren in der Schweiz dar
und zeigt die Verbreitung des Protokolls auf nationaler und internationaler
Ebene, sowie die internationale Zusammenarbeit bei der Demobilisierung,
Rehabilitation und der sozialen Wiedereingliederung von ehemaligen
Kindersoldaten auf.

Die Schweiz hat das Protokoll am 7. September 2000 anlässlich des
Millenniumsgipfels in New York unterzeichnet und am 26. Juni 2002
ratifiziert. Es trat am 26. Juli 2002 für die Schweiz in Kraft.

Der Bericht ist abrufbar unter: http://www.dv.admin.ch (Direktion für
Völkerrecht, Veröffentlichungen).