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Zusammenarbeit mit dem Südkaukasus: Bundesrat verabschiedet Rahmenabkommen mit Georgien


Bern, 2. Juli 2004

Pressemitteilung

Zusammenarbeit mit dem Südkaukasus:

Bundesrat verabschiedet Rahmenabkommen mit Georgien

Der Bundesrat hat das Rahmenabkommen über technische, finanzielle und
humanitäre Zusammenarbeit mit der georgischen Regierung gutgeheissen. Das
Rahmenabkommen Schweiz-Georgien definiert die Bedingungen der
Zusammenarbeit. Die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundwerte
haben darin eine zentrale Bedeutung.

Das Abkommen listet die möglichen Formen der Zusammenarbeit und die
thematischen Schwerpunkte auf und legt die Arbeitsmodalitäten
und -instrumente der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und
des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) fest. Es regelt zudem die
Grundsätze der Projektdurchführung und erleichtert die Arbeit von Experten,
Konsulenten und der privaten Schweizer Hilfsorganisationen, die in Georgien
tätig sind. Im Abkommen enthalten sind auch eine politische
Konditionalitätsklausel und eine Anti-Korruptionsklausel.

Georgien ist sowohl bezüglich Fläche (69'700 km2) als auch Bevölkerungszahl
die mittlere der drei Republiken im Südkaukasus. Das Land grenzt im Norden
an die Russische Föderation, im Osten an Aserbaidschan, im Süden an Armenien
und im Westen an die Türkei. Georgien zählte vor dem Zerfall der Sowjetunion
5.5 Mio Einwohner. Durch starke Auswanderung in den letzten zehn Jahren ist
diese Zahl auf ca. 4.5 Mio. gesunken.

Die DEZA ist seit 1994 mit humanitärer Hilfe in Georgien präsent. Die
Aktivitäten beschränkten sich zuerst mehrheitlich auf finanzielle Beiträge
an die Programme von UNO-Agenturen und des Roten Kreuzes. Ergänzt und
graduell ersetzt wird die humanitäre Hilfe seit 1999 durch technische
Zusammenarbeit im Rahmen eines regionalen Programms für den Südkaukasus.
Eine Mittelfriststrategie wurde 2002 veröffentlicht (Swiss Programme South
Caucasus 2002-2006). Das regionale Budget für die technische Zusammenarbeit
ist von SFr. 800'000.- im Jahr 1999 auf  SFr. 5,2 Mio. im 2004 angewachsen.
Seitens der Humanitären Hilfe sollen 2004 regional ca. SFr. 4 Mio.
eingesetzt werden.

Rahmenabkommen wurden in der GUS-Region bisher mit Russland, der Ukraine,
Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan und Armenien verabschiedet.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT

FÜR auswärtige ANGELEGENHEITEN

weiterführende Informationen:
Thomas Jenatsch, Sprecher der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
(DEZA/EDA), Tel.: 031 / 325 91 26 oder 079 300 48 63