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"Panorama der Sozialversicherungen": Bundesrat fällt Richtungsentscheide

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 30. Juni 2004

"Panorama der Sozialversicherungen":
Bundesrat fällt Richtungsentscheide

Auf Grund des Handlungsbedarfs in den Sozialversicherungen und des
Ergebnisses der Volksabstimmung vom 16. Mai hat das EDI dem  Bundesrat unter
dem Titel "Panorama der Sozialversicherungen" eine Gesamtsicht  der
Sozialversicherungen vorgelegt. Gestützt auf dieses Aussprachepapier des
Eidg. Departementes des Innern, das die Sozialversicherungen und auch die
Familienpolitik umfasste, hat der Bundesrat bezüglich der weiteren
Entwicklung Richtungsentscheide getroffen. Insbesondere hat er das weitere
Vorgehen in der AHV-Politik festgelegt. Bei der Invalidenversicherung sieht
er zusätzlich zu den schon beschlossenen Massnahmen die sofortige Umsetzung
von Massnahmen zur Straffung des Verfahrens vor.

In den letzten Jahren haben sich die Sozialversicherungen in raschem
Rhythmus weiterentwickelt. Wesentliche Schritte wurden im vergangenen Jahr
gemacht und auch im laufenden Jahr wurden oder werden wichtige Marksteine
gesetzt. Reformen wurden eingeleitet und umgesetzt, andere konnten nicht
weitergeführt werden. Das EDI hat dem Bundesrat ein Aussprachepapier
unterbreitet, um ihm auf Grund einer Auslegeordnung des Ist-Zustandes eine
Standortbestimmung zu ermöglichen. Auf dieser Basis hat der Bundesrat über
die Herausforderungen, Perspektiven und vorzusehenden Massnahmen diskutiert.
Das Aussprachepapier des EDI umfasst alle Sozialversicherungen[1]
(ausgenommen die Arbeitslosenversicherung) und die Familienpolitik.

In diesem Rahmen hat der Bundesrat einige Richtungsentscheide getroffen:

AHV: mittel- bis langfristige Massnahmen
Der Bundesrat teilt die Einschätzung des EDI, dass sich die finanzielle
Situation der AHV ab 2010 rapide verschlechtert, falls keine Massnahmen
ergriffen werden, und dass die AHV bis zum Jahre 2025 zusätzliche
finanzielle Mittel benötigt, welche ungefähr 3.8 MWSt-Prozentpunkten
entsprechen.

Der Bundesrat hat beschlossen, sofort Vorbereitungsarbeiten zu einer
weiteren AHV-Revision in Angriff zu nehmen, die dem Parlament entsprechend
den folgenden Vorgaben unterbreitet werden soll. Die Reform soll die
finanzielle Sicherung der AHV bis 2020 ermöglichen und den bis zu diesem
Zeitpunkt erforderlichen Finanzierungsbedarf berücksichtigen. Der Bundesrat
sieht vor, dass die zur Erreichung des Ziels bis 2020 nötigen Massnahmen
schrittweise ergriffen werden. Alternative Modelle wie ein System basierend
auf der Lebensarbeitszeit oder Modelle, die Kriterien wie das Einkommen und
die Beschwerlichkeit der Arbeit berücksichtigen, sollen geprüft werden.
Dieser Entscheid entspricht der Ansicht der AHV-Kommission, welche die
Prüfung solcher Systeme verlangt hat. Welche der möglichen Varianten auch
immer ins Zentrum gerückt wird, sie muss die finanzielle Sicherung der AHV
bis 2020 gestatten.

Invalidenversicherung
Der Bundesrat teilt die Einschätzung des EDI, dass die Sanierung der IV im
Hinblick auf ihre prekäre finanzielle Situation absolute Priorität hat. Mit
der neuen Vorlage zur Erhöhung der MWSt zu Gunsten der IV und mit der 5.
IV-Revision können die Schulden langsam abgebaut werden. Der Bundesrat ist
zudem der Ansicht, dass einige in der 5. IV-Revision vorgesehenen Massnahmen
dringlich umgesetzt werden sollen. Es geht dabei um verfahrensrechtliche
Massnahmen (Einführung eines kostenpflichtigen Verfahrens).

Entflechtung der Finanzhaushalte des Bundes und der AHV/IV
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass das Thema der Entflechtung des
Finanzhaushaltes der AHV/IV vom Finanzhaushalt des Bundes im Rahmen einer
Revision zur langfristigen finanziellen Konsolidierung der AHV aufgegriffen
werden soll und parallel zu Massnahmen zur finanziellen Konsolidierung der
IV behandelt werden soll.

KV: Aufhebung des Zulassungsstopps

Die Massnahme der Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern läuft
am 3. Juli 2005 aus und soll gemäss Botschaft des Bundesrats vom 26. Mai
2004 durch die Vertragsfreiheit abgelöst werden. Für den Fall, dass die
Vertragsfreiheit nicht rechtzeitig in Kraft treten sollte, schlägt der
Bundesrat die Verlängerung des Zulassungsstopps bis zur Einführung der
Vertragsfreiheit vor.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:                         Yves Rossier                         Tel.
031 322 46 40

                        Direktor

                        Bundesamt für Sozialversicherung

Beilage:                        Medienrohstoff

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter
www.bsv.admin.ch

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[1] AHV, IV, BV, KV, UV, MV, EO, EL