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KKW Gösgen: Nasslager für abgebrannte Brennelemente

Medienmitteilung

KKW Gösgen: Nasslager für abgebrannte Brennelemente

Der Bundesrat hat der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG AG) die Bau- und
Betriebsbewilligung für ein Nasslager für abgebrannte Brennelemente erteilt.

Im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) besteht zurzeit ein Nasslager für 650
abgebrannte Brennelemente. Um Kapazitätsengpässe zu vermeiden, will das KKG
ein zusätzliches Nasslager für 1008 abgebrannte Brennelemente bauen. Nach
dem neuen Kernenergiegesetz, welches voraussichtlich am 1. Januar 2005 in
Kraft treten wird, dürfen ab dem 1. Juli 2006 während 10 Jahren keine
abgebrannten Brennelemente mehr zur Wiederaufarbeitung ausgeführt werden.
Ohne Wieder­aufarbeitung und ohne den geplanten Ausbau reicht die Kapazität
des bestehenden Nasslagers für abgebrannte Brennelemente im KKG bis 2008.

Gestützt auf die Beurteilung der Hauptabteilung für die Sicherheit der
Kernanlagen (HSK) und der Eidg. Kommission für die Sicherheit von
Kernanlagen (KSA) kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der sichere Betrieb
des Nasslagers gewährleistet werden kann. Auch die umweltschutz-,
gewässerschutz- und forstrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.

Das Dispositiv des Entscheids wird im Bundesblatt, im Amtsblatt des Kantons
Solothurn und im Niederämteranzeiger veröffentlicht. Der vollständige
Entscheid wird bei der Gemeindeverwaltung Däniken und beim Bundesamt für
Energie vom 20. Juli bis am 14. September 2004 öffentlich aufgelegt.

Bern, 30. Juni 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Marianne Zünd, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 75 / 079
763 86 11