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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bewilligung für die vorübergehende Ausfuhr eines gepanzerten

Bewilligung für die vorübergehende Ausfuhr eines gepanzerten
Radfahrzeuges nach Israel

Der Bundesrat hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
ermächtigt, eine Voranfrage für die temporäre Ausfuhr eines
unbewaffneten gepanzerten Radfahrzeuges nach Israel zu bewilligen. Das
Fahrzeug soll während einer Periode von ein bis fünf Jahren einer
israelischen Firma, die dieses als Demonstrationsplattform benützen
möchte, zur Verfügung gestellt werden. Die israelische Firma entwickelt
und vertreibt weltweit diverse elektronische Komponenten für Fahrzeuge
dieser Art. Das nach Israel zu liefernde Fahrzeug würde für
Integrationsstudien, sowie für Demonstrationen für internationale
Kunden verwendet. Der schweizerischen Firma wird es dadurch erlaubt,
ihren Kunden gesamtheitliche Lösungen oder Kampfwertsteigerungen für
ihr Fahrzeug anzubieten. Dabei ist inskünftig keine Montage in Israel
vorgesehen.

Der Bundesrat hat der Ausfuhr zugestimmt, weil es dank dieser
technischen und kommerziellen Zusammenarbeit mit einem privaten
israelischen Partner einem schweizerischen Unternehmen ermöglicht wird,
seine Konkurrenzfähigkeit auf dem internationalen Markt zu verbessern.
Da es sich um einen spezifischen Einzelfall handelt, hat der Entscheid
des Bundesrates keinerlei präjudizielle Wirkung in Bezug auf
inskünftige Kriegsmaterialexporte nach Israel.

Othmar Wyss,
 seco,
 Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen, Exportkontrollen und Sanktionen,
 Tel. 031 324 09 16