Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bern, 30. Juni 2004. Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Vernehmlassungsverfahren über das Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen zu eröffnen. Die Vernehmlassung beginnt nach der Paraphierung am 2. Juli und dauert bis zum 17. September 2004.

 

Die Schweiz hat seit Juli 2003 mit der EU-Kommission über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten verhandelt. Mit der Kommission wurde ein Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen (1999) ausgehandelt, das den Personenverkehr zwischen der Schweiz und den Beitrittsländern regelt und am 2. Juli 2004 in der Schweiz paraphiert wird.

 

Die Schweiz verlangte in diesen Verhandlungen, dass ihr ein Übergangsregime für den Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird, welches gleichwertig ist wie jenes, das die EU gegenüber den Beitrittsländern vorsieht. Dieses Verhandlungsziel wurde vollumfänglich erreicht.

 

Im Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen ist eine Übergangsfrist festgehalten. Die Übergangsfrist für die Beibehaltung der arbeitsmarktlichen Beschränkungen (Inländervorrang, Lohnkontrolle und Kontingentierung) dauert bis zum Jahr 2011. Anschliessend gilt der freie Personenverkehr auch mit den neuen EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz hat aber auf Grund des Freizügigkeitsabkommens (1999) immer noch die Möglichkeit, bis im Jahre 2014 wieder Kontingente einzuführen, wenn die Einwanderung ein bestimmtes Mass überschreitet (spezielle Schutzklausel).

Auch im Bereich der Dienstleistungen kann die Schweiz wie Deutschland und Österreich während der Übergangsperiode Zulassungsbeschränkungen (Inländervorrang, Lohnkontrolle und Qualifikationen) in bestimmten Branchen aufrecht erhalten: so im Bauhaupt- und -nebengewerbe, Gartenbau, Reinigungsgewerbe, Schutz und Sicherheit.

 

Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum Freizügigkeitsabkommen ist frühestens 2005 zu rechnen (nach der Ratifizierung durch das Parlament und einer allfälligen Referendumsabstimmung).

 

 

An die Redaktionen:

Der Text des Zusatzprotokolls ist ab dem Datum der Paraphierung (2. Juli) in englischer Sprache auf Internet abrufbar (www.ejpd.admin.ch und www.imes.admin.ch).

 

 

Weitere Auskünfte:

Mario Tuor, Informationsbeauftragter Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES), 031 324 31 50