Bundesrat genehmigt das Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika
Bern, 30.06.2004. Das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika
soll die Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen wesentlich erleichtern. Das
Abkommen wird im Juli in Washington
unterzeichnet.
Wenn
Unterhaltsforderungen über Landesgrenzen hinweg durchgesetzt werden müssen, gibt
es für die Unterhaltsberechtigten oder für Inkassobehörden oft Probleme,
insbesondere wenn in diesem Bereich keine Staatsverträge bestehen. Die USA sind
bislang keinen multilateralen Staatsverträgen beigetreten. Daher sind die
rechtlichen, praktischen und finanziellen Hürden für die häufig finanziell
schlecht gestellten Unterhaltsgläubiger in der Schweiz hoch.
Das
Abkommen bringt im Wesentlichen zwei Erleichterungen: Einerseits wird der Zugang
von Unterhaltsgläubigern respektive von bevorschussenden kommunalen oder
kantonalen Behörden zu den amerikanischen Gerichten und Behörden bei der
Errichtung und Durchsetzung von Unterhaltstiteln wesentlich erleichtert.
Andererseits wird die Schweiz über den Staatsvertrag in das amerikanische System
der kostenlosen und effizienten Vollstreckungshilfe im Alimentenbereich
integriert. Die Schweiz gewährt den USA im Gegenzug im Wesentlichen die
Leistungen, die sie im Rahmen des UNO-Rechtshilfeübereinkommens über die
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland bereits rund 60
Mitgliedstaaten erbringt.
Weitere
Auskünfte:
Alexander
Markus, Bundesamt für Justiz, Tel. 031
322 41 75