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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat genehmigt das Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika

 

Bern, 30.06.2004. Das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika soll die Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen wesentlich erleichtern. Das Abkommen wird im Juli in Washington unterzeichnet.

 

Wenn Unterhaltsforderungen über Landesgrenzen hinweg durchgesetzt werden müssen, gibt es für die Unterhaltsberechtigten oder für Inkassobehörden oft Probleme, insbesondere wenn in diesem Bereich keine Staatsverträge bestehen. Die USA sind bislang keinen multilateralen Staatsverträgen beigetreten. Daher sind die rechtlichen, praktischen und finanziellen Hürden für die häufig finanziell schlecht gestellten Unterhaltsgläubiger in der Schweiz hoch.

 

Das Abkommen bringt im Wesentlichen zwei Erleichterungen: Einerseits wird der Zugang von Unterhaltsgläubigern respektive von bevorschussenden kommunalen oder kantonalen Behörden zu den amerikanischen Gerichten und Behörden bei der Errichtung und Durchsetzung von Unterhaltstiteln wesentlich erleichtert. Andererseits wird die Schweiz über den Staatsvertrag in das amerikanische System der kostenlosen und effizienten Vollstreckungshilfe im Alimentenbereich integriert. Die Schweiz gewährt den USA im Gegenzug im Wesentlichen die Leistungen, die sie im Rahmen des UNO-Rechtshilfeübereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland bereits rund 60 Mitgliedstaaten erbringt.

 

Weitere Auskünfte:

Alexander Markus, Bundesamt für Justiz, Tel. 031  322 41 75