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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Flankierende Massnahmen zur Ausdehnung des

Flankierende Massnahmen zur Ausdehnung des
Personen-Freizügigkeitsabkommens / Eröffnung des
Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
die Bewilligung erteilt, das Vernehmlassungsverfahren über das
Massnahmenpaket zur Verstärkung der flankierenden Massnahmen zu
eröffnen. Das Massnahmenpaket wurde von einer Arbeitsgruppe unter der
Leitung von Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit im Staatssekretariat
für Wirtschaft (seco), ausgearbeitet.

Im Zusammenhang mit der Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens
auf die zehn neuen Mitgliedsstaaten haben die Gewerkschaften eine Reihe
von Forderungen gestellt, die auf die Schaffung von zusätzlichen
flankierenden Massnahmen zielten. Zur Begründung dieser Forderungen
wurden die erheblichen Unterschiede bei den Löhnen sowie den übrigen
Arbeitsbedingungen in den neuen Mitgliedländern im Vergleich zu den
bisherigen EU-Staaten und der Schweiz angeführt. Im Auftrag des
Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartements hat das Staatssekretariat
für Wirtschaft (seco) eine Arbeitsgruppe mit den Sozialpartnern
gebildet, um die Notwendigkeit weiterer Begleitmassnahmen zu prüfen und
diese gegebenenfalls festzulegen.

Im Laufe ihrer Arbeiten hat die Gruppe sämtliche Vorstösse der
Gewerkschaften untersucht. Auch hat sie sich in die Erfahrungen der
Kantone und Sozialpartner vertieft, welche im Rahmen der Umsetzung der
1999 verabschiedeten, teilweise 2003 und vollständig am 1. Juni 2004 in
Kraft getretenen flankierenden Massnahmen gemacht wurden. Die
Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass keine neuen Massnahmen notwendig
sind, da die 1999 getroffenen generell als gut erachtet werden. Dagegen
wurde festgestellt, dass gewisse Fragen bezüglich des Vollzugs der
Massnahmen noch offen sind.

Die Arbeitsgruppe schlägt eine Verbesserung der vor fünf Jahren
eingeführten Mechanismen vor. Als entlastende Massnahme für die
vollziehenden Organe empfiehlt sie zusätzlich die Schaffung von neuen
Hilfsmitteln. Neben einigen Anpassungen, die zur Verstärkung der
Umsetzung und des Vollzugs des Entsendegesetzes bestimmt sind, ist
insbesondere die Anstellung von kantonalen Inspektoren vorgesehen, dies
mit einer finanziellen Unterstützung des Bundes. Die Inspektoren werden
mit den von den tripartiten Kommissionen und kantonalen Behörden
angeordneten Kontrollen beauftragt werden. Ihre Anzahl muss diesen
Aufgaben angepasst sein. Durch eine weitere Massnahme soll die
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen in jenen
Fällen gefördert werden, in denen die tripartiten Kommissionen eine
wiederholte und missbräuchliche Unterbietung der Arbeitsbedingungen im
Sinne der 1999 verabschiedeten Bestimmungen feststellen. Auch wird die
schriftliche Benachrichtigung der Entsandten über wesentliche
Bestandteile des Arbeitsvertrages vorgeschlagen.

Die Arbeiten der Gruppe waren von einem konstruktiven Geist geprägt,
und das hier präsentierte Ergebnis stellt den Ausdruck eines
grundsätzlichen Kompromisses zwischen den Sozialpartner dar.

Jean-Luc Nordmann,
 seco,
 Direktor,
 Direktion für Arbeit,
 Tel. 031 322 29 09 und

 Daniel Veuve,
 seco,
 Ressortleiter Arbeitsbeziehungen,
 Tel 031 322 29 31