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Schweiz unterzeichnet Fakultativprotokoll zu Folterkonvention in New York


Bern, 25. Juni 2004

Sperrfrist: 15.30 Uhr MEZ

Pressemitteilung

Schweiz unterzeichnet Fakultativprotokoll zu Folterkonvention in New York

An den Vereinten Nationen in New York hat die Schweiz heute, Freitag, den
25. Juni 2004, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe der
UNO vom 18. Dezember 2002 unterzeichnet. Die Unterzeichnung durch
Botschafter Jenö Staehelin erfolgte einen Tag vor dem Internationalen Tag
zur Unterstützung der Folteropfer, welcher heuer zum siebten Mal begangen
wird.

Die Schweiz sieht die Unterzeichnung des Fakultativprotokolls, deren
Ausarbeitung sie massgeblich unterstützt hat, als einen kohärenten Schritt
im Rahmen ihres langjährigen Engagements für die Prävention und Bekämpfung
der Folter sowie der Rehabilitation der Opfer. Das Fakultativprotokoll
verstärkt die Hoffnung, dass weltweit die Zahl von Foltervorfällen
entscheidend reduziert werden kann. Das Protokoll tritt in Kraft, sobald es
von 20 Staaten unterzeichnet und ratifiziert worden ist.

Durch dieses Fakultativprotokoll wird erstmals auf universeller Ebene ein
Mechanismus zur Folterprävention geschaffen. Es beruht auf zwei Säulen:
Unabhängige Experten des UN-Unterausschusses zur Verhinderung von Folter
können regelmässige Visiten in den Haftorten (Gefängnissen,
Polizeistationen, usw.) der Vertragsstaaten durchführen. Zudem sind die
Vertragsstaaten verpflichtet, auf nationaler Ebene Mechanismen zu errichten,
welche ebenfalls präventiv tätig sein sollen.

Im Hinblick auf die Ratifikation wird die Bundesverwaltung unter der Leitung
des Bundesamtes für Justiz eine interdepartementale Arbeitsgruppe bilden, um
die Umsetzungsmöglichkeiten des nationalen Mechanismus in der Schweiz zu
prüfen. Diese Gruppe wird in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen arbeiten.

Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am 2. Dezember 1986
sowie das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe am 7. Oktober 1988
ratifiziert. Das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter sieht
regelmässige Besuche des Ausschusses in den Vertragsstaaten vor. Das nun von
der Schweiz unterzeichnete Fakultativprotokoll ergänzt diesen Mechanismus
zur Verhütung der Folter über Europa hinaus. Um Doppelspurigkeiten zu
vermeiden, ist der UN-Unterausschuss verpflichtet, mit anderen
internationalen und regionalen Organisationen zusammenzuarbeiten.

Die UNO-Generalversammlung hat den Internationalen Tag zur Unterstützung der
Folteropfer am 12. Dezember 1997 ausgerufen, um auf das Problem der Folter
aufmerksam zu machen und ihre Abschaffung weltweit voranzutreiben. Folter
stellt eine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und
Menschenrechte dar. Kein politischer, militärischer, religi?öser oder
anderer Grund kann sie rechtfertigen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/foreign/humsec/Public/fofolt.html