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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert werden

Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert werden

Die Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert und das
Landwirteprivileg geregelt werden. Der Bundesrat hat heute die
Botschaft über die Genehmigung des revidierten internationalen
Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen sowie die Änderung des
Sortenschutz-gesetzes verabschiedet.

Die Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz von Pflanzenzüchtungen
(Sortenschutzgesetz) soll es erlauben, das Internationale Übereinkommen
zum Schutz von Pflanzenzüchtungen in der Fassung von 1991 zu
ratifizieren. Der Schutzbereich soll erweitert werden, insbesondere auf
Sorten, die sich nur geringfügig von der Ursprungssorte unterscheiden
(zum Beispiel nur in der Farbe). Die Schutzdauer wird von 20 auf 25
Jahre erhöht.

Als Ausnahme vom Sortenschutzrecht ist vorgesehen, wie bisher für
landwirtschaftliche Kulturarten das Landwirteprivileg zu gewähren.
Danach darf der Landwirt seine Ernte einer geschützten Sorte im eigenen
Betrieb als Vermehrungsmaterial verwenden. Der Bundesrat soll
allerdings bestimmen, für welche Arten das Landwirteprivileg gilt.
Dabei wird er sich auf die Artenliste der EU stützen.

Eva Tscharland,
 Bundesamt für Landwirtschaft,
 Hauptabteilung Forschung und Beratung,
 Tel. 031 322 25 94