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Aenderung der Verordnung ueber die Anlagefonds


MEDIENMITTEILUNG

Änderung der Verordnung über die Anlagefonds

25. Jun 2004 (EFD) Um die Position der schweizerischen Fondsbranche im
EU-Raum nicht zu belasten, hat der Bundesrat am 23. Juni eine
vorgezogene punktuelle Teilrevision der Anlagefondsverordnung
verabschiedet. Diese Anpassung war notwendig geworden, weil die
schweizerische Gesetzgebung im Bereich der Effektenfonds mit
Inkrafttreten der Änderungsvorschläge der EU-Fondsrichtlinie von 1985 in
den EU-Staaten nicht mehr EU-kompatibel war.

Das EFD hat am 13. Februar 2002 eine Expertenkommission unter der
Leitung von Professor Peter Forstmoser beauftragt, eine umfassende
Revision des Anlagefondsgesetzes durchzuführen und dem EFD einen
Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen. Die
Expertenkommission hat ihren Bericht vorgelegt. Der Bundesrat hat den
Entwurf am 15. Februar 2004 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der
Inkraftsetzung kann nicht vor 2006 gerechnet werden.

Nachdem das Europäische Parlament am 23. Oktober 2001 zwei
Änderungsvorschläge der EU-Fondsrichtlinie von 1985 genehmigt hatte und
die EU-Mitgliedstaaten diese bis am 13. Februar 2004 ins nationale Recht
überführen mussten, war die Schweiz seit diesem Zeitpunkt im Bereich der
Effektenfonds nicht mehr EU-kompatibel. Um die Position der
schweizerischen Fondsbranche im EU-Raum durch eine zeitweilige
Inkompatibilität der schweizerischen Fondsgesetzgebung mit dem EU-Recht
nicht zu belasten, hat der Bundesrat durch eine vorgezogene Teilrevision
der Anlagefondsverordnung punktuelle Anpassungen vorweggenommen.
Hauptpunkte der Revision sind die Erhöhung der maximal erforderlichen
Eigenmittel der Fondsleitungen sowie die Einführung des vereinfachten
Prospektes für Effektenfonds. Im Hinblick auf die Zulassung
schweizerischer Effektenfonds in den Nachbarstaaten ist die punktuelle
Anpassung der Eigenmittelvorschriften an die teilweise etwas strengeren
Bestimmungen des EU-Rechtes zwingend. Bei der Einführung des
vereinfachten Prospekts für schweizerische Effektenfonds handelt es sich
um einen in ganz Europa vollzogenen Schritt zur Verbesserung der
Information der Anleger.

Auskunft für Medienschaffende:
Romain Marti, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 322 69 23
Mattäus Den Otter, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 324 96 31

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