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Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der

Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der
Jahrestagung in Sorrento

Die 56. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) findet
in Sorrento (Italien) statt und dauert vom 19. bis 22. Juli 2004. Der
Bundesrat hat heute der Schweizer Delegation das Mandat erteilt: Die
Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse
auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren und einvernehmliche Lösungen
gefunden werden.

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges verfolgt
neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände auch das
Ziel, mittels modernem Managements anderer Walbestände deren
nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Dieses Prinzip der Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung deckt sich mit jener der World Conservation Union
(IUCN) und der Deklaration von Rio. Auf allen Weltmeeren ist heute
allerdings ein Walfangmoratorium der IWC in Kraft.

An der Jahrestagung 2004 werden unter anderen die folgenden Themen
behandelt:

neueste Schätzungen der Grössen diverser WalbeständeFortschritte bei
der Entwicklung eines revidierten Bewirtschaftungsschemas
wissenschaftlicher Walfang Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland,
Sibirien und Sankt Vincent
Tötungsmethoden
Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
Schutzgebiete

Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:

Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für ein
Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme einer
eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten
Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn wissenschaftlich
nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur dem
Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht abträglich ist
und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen
kontrolliert werden. Aus diesem Grunde bleiben die Ergebnisse der
Kommission, welche sich der Ausarbeitung des Bewirtschaftungsschemas
widmet, abzuwarten. Die Schweiz vertritt darüber hinaus seit je die
Ansicht, dass auch das Management der so genannten «kleinen Walarten»
(z. B. Narwal, Beluga, Grosser Tümmler), in den Kompetenzbereich der
IWC fallen sollte.
Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen - unter
der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind und
von allen Anrainerstaaten im Prinzip unterstützt werden.
Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung
schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag zur
Reduktion der Schadstoffe zu leisten.

Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen
und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftliche
Grundlagen abgestützt sind. Das Mandat des Bundesrates für die
schweizerische Delegation stimmt mit der Position unseres Landes in
anderen internationalen Umweltgremien sowie mit den Grundsätzen der
Umweltpolitik im Inland überein. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch
weiterhin, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden
Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb der
IWC nicht mehr vereinbar scheinen.
Die Schweiz wird in Sorrento vertreten durch Dr. Thomas Althaus,
Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, Politische
Abteilung III, Sektion Umwelt des EDA.

Medienrohstoff:
www.bvet.admin.ch/medien-info/d/presserohstoffe/1_index.html

Broschüre:
Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des
Walfangs (Hrsg: BVET 1996)

Internet:

http://www.bvet.admin.ch/artenschutz/d/berichte_publikat/walbroschuere/1_index.html
(Walbroschüre)

http://www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)

Thomas Althaus,
 Leiter Artenschutz,
 Bundesamt für Veterinärwesen,
 Tel. 079 475 60 84