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Formelle Anpassung der Verordnung ueber die Aufteilung der Nationalbankgewinne unter den Kantonen


MEDIENMITTEILUNG

Formelle Anpassung der Verordnung über die Aufteilung der
Nationalbankgewinne unter den Kantonen

23. Jun 2004 (EFD) Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die
Verordnung über die Verteilung der den Kantonen zufallenden Anteile am
Reingewinn der SNB ans neue Nationalbankgesetz angepasst. Dabei handelt
es sich um eine rein formelle Anpassung; materiell ändert sich an der
gegenwärtigen Gewinnverteilung unter den Kantonen nichts. Die geänderte
Verordnung soll auf den 1. August 2004 in Kraft treten.

Auskunft für Medienschaffende:
Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 54 31

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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