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Bundesrat genehmigt Organisationsreglement der SNB


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt Organisationsreglement der SNB

23. Jun 2004 (EFD) Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das
Organisationsreglement der SNB genehmigt.

Auf den 1. Mai 2004 ist das neue Nationalbankgesetz in Kraft getreten.
Bereits am 18. März hatte die SNB in einer Nationalbankverordnung die
Durchführung von statistischen Erhebungen durch die SNB, die Anwendung
der Mindestreservevorschriften sowie die Ausgestaltung der
Systemüberwachung durch die SNB geregelt
(http://www.admin.ch/ch/d/as/2004/2033.pdf). Heute befasste sich nun der
Bundesrat im Rahmen seiner Mitwirkung und Aufsicht bei der Verwaltung
der Nationalbank mit der internen Organisation der SNB.

- Das vom SNB-Bankrat bereits am 14. Mai 2004 verabschiedete
Organisationsreglement legt die Aufbauorganisation der SNB fest, regelt
den Ablauf der Generalversammlungund konkretisiert die Aufgaben und
Befugnisse von Bankrat, Direktorium und erweitertem Direktorium. U.a.
sieht das Reglement vor, dass der elfköpfige Bankrat folgende Ausschüsse
bilden soll: Ein Prüfungsausschuss soll die Wirksamkeit der internen
Kontrolle sowie die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer
Vorschriften überprüfen.

- Ein Risikoausschuss unterstützt den Bankrat in der Beurteilung und
Überwachung des Anlageprozesses und des Risikomanagements.

- Ein Entschädigungsausschuss übernimmt die Federführung bei der
Festlegung der Gehaltspolitik der SNB, stellt dem Bankrat Anträge zur
Festsetzung der Löhne der Direktoriumsmitglieder und ihrer
Stellvertreter und überwacht die sinngemässe Anwendung der Grundsätze
für die Entlöhnung der obersten Führungskräfte bundesnaher Unternehmen
gemäss Bundespersonalgesetz.

- Ein ad hoc zu bildender Ernennungsausschuss schliesslich soll bei
Vakanzen Wahlvorschläge für Direktoriumsmitglieder und deren
Stellvertreter vorlegen und für Transparenz in der Vorbereitung des
Wahlverfahrens sorgen.

Ebenfalls neu ist die im Organisationsreglement der SNB vorgesehene
Aufteilung der Arbeiten des Direktoriums auf zwei Gremien: das
dreiköpfige Direktorium (geld- und währungspolitische Kernaufgaben)
sowie neu das sog. erweiterte Direktorium, welches sich aus den
Direktoriumsmitgliedern und ihren drei Stellvertretern zusammensetzt
(innerbetriebliche Aufgaben). Verantwortung und Rechenschaftspflicht
bleiben bei allen Aufgaben beim Direktorium. Das Organisationsreglement
wird rückwirkend auf den 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt.

Auskunft für Medienschaffende:
Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 54 31 Werner Abegg,
Kommunikation SNB, 01 631 32 67

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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